Kommunen fordern finanziellen Schutzschirm – Corona-Krise reißt Kommunalfinanzen in den Abgrund – dauerhafte Nachbesserung des kommunalen Finanzausgleichs unverzichtbar


Es ist zu erwarten, dass die Gewerbesteuereinnahmen dramatisch abstürzen und Anteile an der Einkommensteuer rapide sinken werden. Von der Corona-Krise gehen damit verheerende Wirkungen auf die laufenden und kommenden kommunalen Haushalte aus.

Das Land muss jetzt mit Unterstützung des Bundes einen finanziellen Schutzschirm für die Kommunen aufspannen, um deren Funktionsfähigkeit zu sichern! In der großen Finanzkrise hat man zu Recht gesagt, die Banken sind systemrelevant und müssen gerettet werden. In der jetzigen Situation sind gerade Kommunen als zentrale Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger mit den damit verbundenen Aufgaben zur Organisation und Beherrschung der Situation systemrelevant. Wir werden die Herausforderungen meistern, aber wir erwarten die umfassende und unbegrenzte Unterstützung von Land und Bund.

In einem ersten Schritt sollte der kommunale Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz um mindestens 400 Millionen Euro aufgestockt werden. Denn nach wie vor ist der hohe Anteil von kommunalen Gebietskörperschaften mit einem negativen Finanzierungssaldo besorgniserregend. Das waren im Jahr 2019 rund 39,6 Prozent aller Kommunen mit einem Beitrag von -447,5 Mio. Euro. Die Lage rheinland-pfälzischer Kommunen hat sich also trotz durchweg glänzend laufender Wirtschaft und hohen Steuereinnahmen verschlechtert.

Während das Land im vergangenen Jahr 1 Mrd. Euro Überschüsse erzielt hat, haben die Kommunen rund 180 Mio. Euro weniger gegenüber dem Vorjahr eingenommen. War also bereits im wirtschaftlich guten Jahr 2019 die Finanzlage der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz schlecht, muss jetzt im Krisenjahr 2020 sofort beherzt und umfangreich geholfen werden. Dabei geht es nicht nur um die Kommunen, sondern auch um die örtliche Wirtschaft, die in vielen Bereichen jetzt zu Recht ein Entgegenkommen der Kommunen erwartet (z. B. Stundungen von Gewerbesteuervorauszahlungen, Stundungen von Gebührenansprüchen, Aussetzung von möglichen bereits laufenden Vollstreckungsverfahren usw.).

Bedauerlicherweise muss auch festgestellt werden, dass die Finanzreformen aus 2014 und 2018 in der Wirkung verpufft sind. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der negativen Finanzierungssalden in den Jahren 2016 bis 2019. Die leichten Verbesserungen der Jahre 2017 und 2018 sind nahezu wieder vollständig aufgehoben.

Kommunen und das Land arbeiten bei den vielfältigen Herausforderungen der Krisensituation gut und erfolgreich zusammen. Dazu gehört aber auch wie dargestellt, ein finanzieller Schutzschirm.


Pressemitteilung des GStB RP vom 19. März 2020