Verständlicherweise hoffen viele Menschen auf eine Öffnung der Freibäder, die für viele wie das Eis essen zum Sommer gehören. Schwimmen dient zudem der Gesundheit, der Fitness und ist eine wichtige Lebensfertigkeit. Der Wiedereröffnung der Bäder stehen jedoch noch einige Hürden im Weg. Denn grundsätzlich gilt: Die Inbetriebnahme eines Schwimmbades bedeutet viel mehr als nur den Wasserhahn der Badewanne aufzudrehen - erst recht, wenn es darum geht, das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus im Schwimmbad zu minimieren.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat am 13. Mai 2020 verkündet, dass die Freibäder am 27. Mai 2020 mit Auflagen öffnen. Um eine Balance zwischen Bäderbetrieb und Gesundheitsschutz herzustellen, braucht es aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes und des Verbands kommunaler Unternehmen klare Kriterien der Landesregierung. Auf ihrer Basis können praxistaugliche Betriebskonzepte mit klaren Hygiene- und Abstandsregeln entwickelt werden. Klar ist aber, dass jeder Badbetreiber in eigener Verantwortung zu entscheiden hat, ob und wann eine Öffnung möglich ist oder nicht. Die Vorlaufzeit für die Inbetriebnahme eines Freibads im Allgemeinen und die Umsetzung der Betriebskonzepte im Besonderen be-trägt meist zwei bis vier Wochen. Hinzu kommt, dass bisher keine Kriterien und Auflagen der Landesregierung für eine Öffnung vorliegen. Die kommunalen Betreiber gehen daher davon aus, dass eine Öffnung der Bäder am 27. Mai nicht realistisch ist. Um Badebetrieb und Gesundheitsschutz in der Pandemie zu vereinen, erarbeitet eine Arbeitsgruppe des VKU-Rheinland-Pfalz gemeinsam mit weiteren Akteuren aus den Kommunen aktuell eigene Kriterien, unter denen ein Bäderbetrieb möglich sein könnte. Diese werden in Kürze der Landes-regierung vorgelegt.
In den Betriebskonzepten müssen zahlreiche Sachverhalte geregelt sein, beispielsweise die Definition von Abstandsregeln auf Liege- und Wasserflächen, die Handhabung erster Hilfe, bis hin zu Lösungen, die mögliche Warteschlangen im Eingangsbereich vermeiden. Hierzu kann es zum Beispiel notwendig werden, dass sich Badegäste mit Namen und Kontaktdaten registrieren müssen, damit mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden können.
Letztlich kommen auch finanzielle Aspekte der kommunalen Haushalte hinzu. Schließlich könnte eine Öffnung aller Voraussicht nach aus Infektionsschutzgründen nur mit einem Bruchteil der Normalbesucherzahlen und unter erheblich erhöhtem Personalaufwand erfolgen. Das wird die kommunalen Haushalte belasten. Dies würde sich dann weiter verschärfen, wenn die Bäder, bei einem erneuten Ansteigen der Infektionszahlen wieder schließen müssen.
Pressemitteilung des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) und des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 20. Mai 2020