Bereits heute ist absehbar, dass den Kommunen erhebliche Steuereinnahmen im Jahr 2020 fehlen werden. Neben den Gewerbesteuereinnahmen werden aufgrund der Schließung von Einrichtungen, Gewerbebetrieben, Unternehmen etc. auch die Einnahmen aus anderen kommunalen Steuern sowie die Anteile an der Umsatz- und Einkommensteuer entfallen.
Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der Vorsichts- und Notmaßnahmen werden die Auswirkungen eine erheblich größere Dimension erreichen als in den Jahren 2009/2010 im Rahmen der Finanzkrise.
Besorgniserregend in diesem Zusammenhang ist vor allem der bereits heute hohe Anteil von kommunalen Gebietskörperschaften mit einem negativen Finanzierungssaldo. Dies sind im Jahr 2019 rund 39,6 % aller Kommunen mit einem Betrag in Höhe von -447,5 Mio. Euro.
Besonders drastisch wird die kurzfristig einbrechende Gewerbesteuer wegen der Reduzierungen der Vorauszahlungen die Finanzlage der Kommunen treffen.
Der Gemeinde- und Städtebund fordert von der Landesregierung ein Sofortprogramm, das auch die verbandsangehörigen Gemeinden und Städte sowie die Verbandsgemeinden in den Blick nimmt. Denn gerade bei den verbandsangehörigen Städten und Gemeinden werden ein Großteil der Steuereinnahmen entfallen und die Handlungsfähigkeit erheblich einschränken.
Zugleich fordern wir die Landesregierung auf, die Einführung von Gesetzen, die die Kommunen zusätzlich mit erheblichen finanziellen Beiträgen und hohem Verwaltungsaufwand belasten, zu verschieben, wie z. B. die Kita-Reform.
Pressemitteilung des GStB RP vom 27. März 2020