„Über Jahre hat der Bund durch eine Vielzahl von Leistungsgesetzen die Kommunen zusätzlich belastet. Gerade die katastrophale Finanzkrise in der Corona-Pandemie verschärft die Probleme der höchstverschuldeten Kommunen zusätzlich. Es geht jetzt um die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Städte und Gemeinden in der Krise. Wenn die Wirtschaft die Talsohle durschritten hat, braucht sie dringend die Investitionen der Kommunen. Das erwarten auch die Menschen, die den kommunalen Investitionsrückstand von 140 Milliarden Euro täglich spüren, weil zum Beispiel Schulen, Straßen, Wege und Plätze sanierungsbedürftig sind. Wir können jetzt nicht gegen die Krise ansparen“, betonte Bürgermeister Ralph Spiegler, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Spiegler forderte weiter, sicherzustellen, dass es künftig zu keiner so hohen Neuverschuldung der Städte und Gemeinden mehr kommt. „Länder und Bund sind in der Pflicht, eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Städte und Gemeinden
sicherzustellen, die es den Kommunen erlaubt, pflichtige und freiwillige kommunale Selbstverwaltungsaufgaben zu erledigen. Gerade aus den freiwilligen Ausgaben wird die Förderung des Ehrenamtes, die sich in der Krise als besonders wichtig erweisen, finanziert. Aber auch Bäder, Grünanlagen, Plätze und Spielplätze zählen hierzu.“
Die Kommunen müssen insbesondere bei den Sozialausgaben weiter entlastet werden. „Gerade in Wahlkampfzeiten besteht leider die große Gefahr, dass der Konnexitätsgrundsatz ‚Wer eine Aufgabe bestellt, muss sie auch bezahlen′ gerne in Vergessenheit gerät“, so Spiegler abschließend.
Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) vom 4. November 2020