So wurde erreicht, dass das Land das Personal für 100 Prozent der Plätze mit zahlt, auch wenn 20 Prozent der Plätze unbelegt bleiben. Der Stichtag liegt dabei am Ende eines Kindergartenjahres. Damit kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die großen Kindergartenkinder nach dem Sommer als Schulkinder in großer Zahl die Kita verlassen, jedoch Eingewöhnungen der nachfolgenden Kleinen nur Schritt für Schritt und nach Bedarf erfolgen können. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf eine fixe Acht-Prozent-Regelung vor, an der das Land lange nichts verändern wollte. Ministerin Dr. Hubig führte hierzu aus: „Wenn die Jugendämter nach und nach mehr Erfahrung mit der neuen Planung haben, soll der Puffer für die Plätze der Über-Zweijährigen über sieben Jahre bis 2028 auf acht Prozent abgeschmolzen werden. Bei der Evaluierung des Gesetzes wird diese Regelung geprüft. Bei den Unter-Zweijährigen bleibt die Toleranz bei 20 Prozent“.
Die Erhöhung des Personalschlüssels – also das Verhältnis, wie viele Kinder auf eine betreuende Person kommen – um rund 10 Prozent ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.
Mit Erleichterung nehmen die Kommunen zur Kenntnis, dass Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Vorstellung des Kita-Zukunftsgesetzes sagte: „Darüber hinaus werden wir unsere Kommunen beim Aus- und Umbau von Küchen unterstützen – dafür stehen 13,5 Millionen Euro zur Verfügung“. Der bisherige Entwurf sah nicht vor, dass das Land die Kommunen beim zukünftig erforderlichen Bau, Um- und Ausbau der Kindertagesstätten finanziell unterstützt. Die nunmehr in Aussicht gestellte Unterstützung ist eine der elementaren Forderungen der kommunalen Spitzenverbände in den langen Verhandlungen mit dem Land gewesen. Jetzt gilt es darauf zu achten, dass das Land die Baukosten auch vollständig nach dem Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt!“ übernimmt, denn alleine können die Kommunen diese Mammutaufgabe nicht stemmen.
Ein weiterer Erfolg der Verhandlungen ist, dass das Land seine Beteiligung von 62 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro aufgestockt hat. Trotzdem werden nach wie vor mehr als 460 Mio. Euro der Landesanteile für die Personalkostenerstattungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich finanziert, was die verfügbare Masse zur Finanzierung der Kommunen und somit die Finanzierung in die kommunale Infrastruktur schmälert.
Die kommunalen Spitzenverbände erneuern deshalb ihre Forderung, dass die „Landesanteile“ auch vom Land aus dem unmittelbaren Landeshaushalt und nicht aus dem kommunalen Topf, der Finanzausgleichsmasse, finanziert werden.
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz vom 10. April 2019