Die geplante Regelung soll in eine der noch ausstehenden Rechtsverordnungen zur Umsetzung des KiTa-Zukunftsgesetzes einfließen. Der Personalkostenanteil des Landes beträgt nach dem KiTa-Zukunftsgesetz 44,7 Prozent der Personalkosten bei kommunalen Tageseinrichtungen bzw. 47,2 Prozent bei Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft.
Zu befürchten ist nun, dass die Kita-Träger lediglich so viele Plätze vorhalten, wie aus planerischer Sicht auf jeden Fall belegt werden können. Anderenfalls würden die Träger auf den Personalkostenanteilen des Landes sitzen bleiben. Das könnte zu einer sehr restriktiven Planung von Plätzen führen. Dieses Verhalten stünde aber dem Auftrag der Kommunen entgegen, den Anspruch auf Förderung von Kindern unter zwei Jahren in Kindertagesstätten zu erfüllen (SGB VIII). Im ländlichen Raum wird die Bedarfsdeckung noch zusätzlich erschwert, da einzelne freie Träger aus Sorge um die Nichtanerkennung von Personalkosten bereits angekündigt haben, ihre Plätze für Unter-Zweijährige bis zur Hälfte zu reduzieren.
Der Anteil derjenigen Kinder unter zwei Jahren, die in den künftigen Jahren in Rheinland-Pfalz eine Kita besuchen werden, ist für die Kommunen nur schwer zu ermitteln. Teilweise sind Kinder, für die geplant werden soll, noch nicht geboren.
Für die Entscheidung, ob Kleinstkinder unter zwei Jahren die Kita besuchen werden, ist insbesondere das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern auschlaggebend. Hinzu kommt, dass für Kinder unter zwei Jahren Elternbeiträge zu entrichten sind. Diese sind aus Sicht der Eltern ein triftiger Grund, das Kind möglichst erst ab dem zweiten Lebensjahr in einer Kita betreuen zu lassen, da das Kind ab diesem Zeitpunkt elternbeitragsfrei in der Kita betreut wird.
Nach dem Ländermonitor „Frühkindliche Bildung“ der Bertelsmann-Stiftung besucht in Rheinland-Pfalz lediglich jedes fünfte Kind zwischen einem und zwei Jahren die Kita oder die Kindertagespflege (20,6 Prozent). Der Anteil der Kinder, die vor dem ersten Geburtstag in die Krippe oder zur Kindertagespflege gehen, liegt sogar nur bei 1,3 Prozent. Das bedeutet, dass jedes Kind, das die Krippe oder Kita besucht oder eben nicht besucht, in der Belegungsfrage und damit auf die Toleranzgrenze eine erhebliche Auswirkung hat.
Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund sprechen sich vor diesen Hintergründen eindringlich dafür aus, auf die geplante Einführung der Toleranzgrenze für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren gänzlich zu verzichten.
Pressemitteilung Landkreistag und GStB RP vom 12. November 2019