In der Landtagsdebatte wurde mehrfach ausgeführt, dass der Kommunale Finanzausgleich von 2013 bis 2018 um mehr als 900 Mio. Euro angestiegen ist. Die Aussage ist zutreffend, nimmt aber leider nicht die Ausgaben- und Aufgabensteigerungen in den Blick, ebenso wenig wie die Verwendung der Finanzausgleichsmittel. Das Gutachten „Analyse kommunaler Finanzströme – Finanzierbarkeit von Landeshandeln“ des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz hat die Verwendung der Finanzausgleichsmasse untersucht und kommt zum Ergebnis, dass das Land seit 1990 jahresdurchschnittlich rund 430 Mio. Euro dem Kommunalen Finanzausgleich durch Eingriffe entnimmt. Geld, welches den Kommunen zur Finanzierung ihrer Aufgaben fehlt.
Der Abgeordnete Noss führte in seinem Redebeitrag aus, dass der Kommunale Finanzierungssaldo seit dem Jahr 1986, dem Beginn der Aufzeichnungen, durchweg bis zum Jahr 2014 negativ war. Diese Feststellung ist so nicht zutreffend. Bei der Betrachtung seit dem Jahr 1980 ist festzustellen, dass der kommunale Finanzierungssaldo in den Jahren 1980, 1984, 1985, 1988 und 1989 ein positives Vorzeichen hatte. Dauerhaft negativ war der kommunale Finanzierungssaldo ab dem Jahr 1990 mit seinem negativen Rekord im Jahr 2009 mit -868 Mio. Euro! Dies bedeutet, dass dieser – inkl. der positiven Jahre 2015, 2017 und 2018 – jahresdurchschnittlich seit 1990 immer noch -268 Mio. Euro beträgt.
In Bezug auf die Klagen von neun rheinland-pfälzischen Kommunen ist festzustellen, dass es sich hier um vom Land anerkannte Musterklagen handelt. Dies bedeutet, dass die Urteile in diesen Fällen auf alle kommunalen Gebietskörperschaften angewendet werden. Nur so konnte die Landesregierung verhindern, dass nicht jede betroffene Kommune klagt – somit also eine Klagewelle verhindert wurde. Daher ist es wenig zielführend, wenn der Innenminister zunächst die Musterverfahren anerkennt und dann im Plenum ausführt: „Das sind (nur) neun von über 2.300 Gemeinden und Gemeindeverbänden!“ Die Feststellung des Ministers, dass es sich um Klagen gegen Schlüsselzuweisungsbescheide der Jahre 2014 und 2015 handelt, ist zutreffend. Zu beachten ist dabei jedoch, dass den Kommunen aufgrund der rechtlichen Gestaltung eine frühere Ausschöpfung des Rechtsweges schlicht nicht möglich ist.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz fordert, dass das Land sachfremde Eingriffe in den Kommunalen Finanzausgleich unterlässt, für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen zum doppischen Haushaltsausgleich sorgt und ein wirksames Entschuldungsprogramm unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände auflegt.
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 16. Mai 2019