Einigung über Eckpunkte zur Grundsteuerreform wichtiger Schritt – Entwarnung erst, wenn Gesetz tatsächlich in Kraft tritt


Dies ist mehr, als die Städte und Gemeinden überhaupt insgesamt für freiwillige Leistungen zur Verfügung haben. Ein Ausfall der Mittel würde bedeuten, dass die kommunale Selbstverwaltung in vielen Gemeinden zum Stillstand kommt. Die Grundsteuer macht gerade in finanzschwachen Kommunen vielerorts rund 30 % der Einnahmen aus.

"Die jetzt vorliegenden Eckpunkte sind ein Kompromiss, der von Bund und Ländern im weiteren Gesetzgebungsverfahren akzeptiert und nicht erneut in Frage gestellt werden sollte. Durch die Einbeziehung der Gebäude kommt es zu einer wertabhängigen Lösung mit größtmöglicher Steuergerechtigkeit", so Frieden.

Ausdrücklich begrüßt der GStB die gefundene Regelung bezüglich der Einführung der Grundsteuer C. Künftig haben die Gemeinden danach die Möglichkeit, selbst festzulegen, ob sie unbebaute Grundstücke besteuern. Damit erhalten sie ein wichtiges und faires Steuerungsinstrument.  Dort, wo Wohnraummangel ist, kann das Brachliegen von Flächen unattraktiv gestaltet werden. Umgekehrt kann in Gegenden, in denen bereits viel Leerstand herrscht, hiervon abgesehen werden.

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Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 01. Februar 2019