Bund ebnet Weg für Entschuldung der Kommunen – jetzt ist die Landesregierung gefragt!


Aktuell haben die rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften rund 6,1 Mrd. Euro Liquiditätsschulden angehäuft, die ein Ausdruck jahrelanger Unterfinanzierung durch das Land sind.

Der Bundesfinanzminister knüpft an die Tilgung der kommunalen Kredite eine Beteiligung der Länder. Während die saarländische Landesregierung ihren Kommunen bereits eine massive Entschuldungshilfe zugesagt hat und in Nordrhein-Westfalen ähnliche Planungen im Gange sind, vermisst der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine entsprechende Reaktion der Landesregierung.

Die kommunalen Spitzenverbände drängen seit Jahren auf eine auskömmliche Finanzausstattung seitens des Landes und finden dabei auch die Unterstützung des Landesrechnungshofes. Alle Versuche der kommunalen Spitzenverbände und Vorschläge zur Entschuldung sind bisher von der rheinland-pfälzischen Landesregierung unbeachtet geblieben.

Seit 1. Oktober ist die rheinland-pfälzische Ministerpräsidenten Malu Dreyer auch alleinige kommissarische Vorsitzende der SPD-Bundespartei. Damit eröffnet sich eine große Chance für sie, die Weichen mit ihrem Parteikollegen und Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine Entschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen zu stellen. Nur durch eine Entschuldung werden die Kommunen auf Dauer handlungsfähig bleiben und sich den bevorstehenden großen Veränderungen und Herausforderungen durch den Klimawandel aktiv stellen können.

Andere zwischenzeitlich geäußerte Alternativen zur direkten kommunalen Entschuldung, wie z. B. über eine höhere Beteiligung an den Kosten der Unterkunft oder über höhere Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer, sind aus Sicht des Verbandes nicht zielführend.

Der rheinland-pfälzische Gemeinde- und Städtebund erwartet von der Landesregierung ein aktiveres Einsetzen für die Belange der Kommunen und zeitnah Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und Vorschläge, wie die angekündigten Milliarden des Bundes mit Unterstützung des Landes in die kommunale Entschuldung fließen können. Gleichzeitig brauchen wir aber auch Maßahmen, um die Unterfinanzierung zu beenden, damit die Kommunen nicht gezwungen sind, wieder neue Schulden anzuhäufen.

Aufgrund der jahrelangen Unterfinanzierung sind aktuell Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und auch vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz anhängig. Das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. W. hat bereits im Vorlagebeschluss an das oberste rheinland-pfälzische Gericht seine Auffassung zur Verfassungswidrigkeit der kommunalen Finanzausstattung zum Ausdruck gebracht. Der Ausgang der Verfahren bleibt dennoch abzuwarten.  


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 2. Oktober 2019