„Das Ziel des Angehörigen-Entlastungsgesetzes, Kinder in der Pflege ihrer Eltern und Eltern bei der Pflege ihrer Kinder zu entlasten, ist richtig und wichtig. Es kann aber nicht sein, dass die Einlösung dieses Wahlversprechens der Bundeskoalition die Kommunen zum Ausfallbürgen in Milliardenhöhe macht“, betont GStB-Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz Frieden.
Die im Angehörigen-Entlastungsgesetz enthaltenen Maßnahmen, nach denen Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem jährlichen Einkommen von 100.000 Euro zum Rückgriff für Pflegekosten herangezogen werden sollen, kämen nur in Betracht, wenn der Bund den entsprechenden Ausgleich für die Kommunen sicherstelle.
„Das angekündigte Vorhaben von Bund und Ländern, die hoch verschuldeten Kommunen von ihren Altschulden in Milliardenhöhe zu entlasten, verliert an Glaubwürdigkeit und wird ad absurdum geführt, wenn mit einem Federstrich im Gesetz neue Milliarden-Belastungen auf den Weg gebracht werden. Eine bloße Protokollerklärung, die Mehrbelastungen untersuchen zu wollen, wie sie der Bund derzeit plant, reicht hier nicht! Dies bringt uns keinen Cent Ausgleich der entstehenden Kosten. Freundliche Absichtserklärungen erzeugen keinerlei Bindungswirkung und bewirken damit keinerlei finanzielle Absicherung der Kommunen. Wir brauchen hier eine klare Aussage im Gesetz, dass der Bund die entstehenden Mehrkosten seines Vorhabens auch übernimmt“, so Frieden abschließend.
Pressemitteilung des GStB RP vom 29. November 2019