Aus Sicht der Verbände handele es sich bei den angeblich zusätzlichen Finanzmitteln des Landes in Wirklichkeit um Geld aus dem sog. Stabilisierungsfonds, einem Sparbuch der Kommunen, und damit um kommunales Geld. Die Finanzministerin verkenne daher die rechtliche Situation.
Im Jahr 2004 hat das Land Rheinland-Pfalz per Landesgesetz den sog. Stabilisierungsfonds in § 5a des Landesfinanzausgleichsgesetzes eingeführt. Gemäß der gängigen Formulierung ist ein Fonds eine "Geldreserve für einen bestimmten Zweck". Der Fonds ist dazu bestimmt – einem kommunalen Sparbuch gleich – die den Kommunen per Verfassung zustehenden Landesmittel in wirtschaftlich guten Zeiten teilweise anzusparen, damit die Kommunen in finanziell schwierigen Zeiten auf dieses Sparguthaben zurückgreifen können.
Im Detail entsteht das kommunale Guthaben im Stabilisierungsfonds dadurch, dass das Land den Kommunen die aus dem Steuerverbund zustehenden Mittel aufgrund der mit dem Stabilisierungsfonds eingeführten Verstetigungssumme nicht vollständig in dem jeweiligen Haushaltsjahr auszahlt, sondern den überschießenden Betrag in dem Fonds zurückbehält. Insoweit ist es zutreffend von kommunalem Geld zu sprechen, denn es steht aufgrund der Haushaltsansätze vergangener Jahre den Kommunen zu, wurde also nur vom Land für wirtschaftlich schlechte Zeiten zurückgehalten. Der Anspruch der Kommunen ist nach Auffassung der Spitzenverbände daher eindeutig entstanden und kann nach der Gesetzeslage auch nicht bezweifelt werden.
Aufgrund der Ausgestaltung des Stabilisierungsfonds als Sondervermögen gehen die kommunalen Spitzenverbände ferner davon aus, dass auch tatsächlich gemäß den gesetzlich festgelegten Mechanismen des kommunalen Finanzausgleichs ein Teil der den Kommunen zustehenden Steuereinnahmen in dem Stabilisierungsfonds angelegt wurde. Angesichts der guten Konjunktur in den letzten Jahren gehen die Kommunen davon aus, dass sich das kommunale Sparvermögen im Fonds – wie im aktuellen Haushaltsplan des Landes ausgewiesen – auf inzwischen 513 Mio. Euro beläuft.
Wenn die Finanzministerin nun im Rahmen der Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs fortwährend von zusätzlichem Landesgeld spricht und zudem feststellt, dass sie diese Finanzmittel bei Auszahlung an die Städte, Gemeinden und Landkreise im Landeshaushalt an anderer Stelle einsparen muss, steht die Frage im Raum, ob denn der Stabilisierungsfonds ähnlich ausgestaltet ist wie der seinerzeitige Pensionsfonds für die Beamten?
Denn grundsätzlich müsste das kommunale Geld im Stabilisierungsfonds – ähnlich wie auf einem Sparbuch – vom Land treuhänderisch für die Kommunen zurückgelegt worden sein, sodass das Land nur auf die Bank gehen und das kommunale Geld vom Sparbuch in den kommunalen Finanzausgleich geben müsste. Aufgrund der Aussagen der Finanzministerin muss dies allerdings bezweifelt werden.
Die kommunalen Spitzenverbände fordern daher die Finanzministerin auf, zur Ausgestaltung und tatsächlichen finanziellen Ausstattung des Stabilisierungsfonds umfassend schriftlich Stellung zu nehmen.
Pressemitteilung der AG der kommunalen Spitzenverbände vom 16. Februar 2018