Wissenschaftlicher Dienst des Landtags: Land löst kommunales Sparbuch auf!


Wir halten fest:

Die Landesregierung hat für den Stabilisierungsfonds und damit für die Kommunen bestimmte Gelder in Höhe von insgesamt rund 513 Mio. Euro über mehrere Jahre hinweg zu Unrecht dem allgemeinen Landeshaushalt zugeführt und dieses Geld für eigene Landesausgaben verwendet. Diese rechtswidrige Praxis will die Landesregierung nunmehr im Nachhinein legalisieren und das kommunale Sparbuch damit gänzlich auflösen.

Hierzu der Wissenschaftliche Dienst in seinem Gutachten:
„Der Landesregierung kommt kein Ermessensspielraum zu festzulegen, ob es sich beim kommunalen Stabilisierungsfonds um ein Sondervermögen im haushaltsrechtlichen Sinne handelt. [...] Die Landesregierung ist als Teil der vollziehenden Gewalt nach Art. 77 Abs. 2 LV an ‚Gesetz und Recht‘ gebunden.“

Was ist passiert?

Im Jahr 2004 wurde durch Gesetz ein Stabilisierungsfonds eingerichtet, mit dem in wirtschaftlich guten Zeiten kommunales Geld für schlechtere Zeiten angespart und in einem Sondervermögen zurückgelegt werden sollte.

Der damalige Finanzstaatssekretär und spätere Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Ingolf Deubel, hierzu:
„Die Fondslösung ist bei Stilllegung von Mitteln zum einen notwendig, damit die Kommunen sicher sein können, dass sie ihre Mittel zu einem späteren Zeitpunkt auch tatsächlich (einschließlich Verzinsung) ausgezahlt bekommen, […].“

Der Stabilisierungsfonds ist nach dem Gesetz bis heute ein Sondervermögen zur Absicherung der Kommunen. Die Landesregierung möchte dies nun ändern und mit dem umstrittenen Landesgesetz zur Änderung des Landesfinanzausgleichs aus dem Fonds eine bloße Stabilisierungsrechnung machen.

Was bedeutet diese vermeintliche bloße Umbenennung?

Hierzu der Wissenschaftliche Dienst in seinem Gutachten:
„Eine bloße Stabilisierungsrechnung hingegen ermöglicht die Verwendung der Gelder im allgemeinen Landeshaushalt. Sie hebt die vom Fonds geschaffene Zweckbindung der Gelder auf und ersetzt diese durch einen ‚bloßen‘, nicht durch reales Vermögen hinterlegten Anspruch der Kommunen gegen das Land auf künftige Zahlung der gestundeten Leistungen. Wirtschaftlich betrachtet gewähren die Kommunen in diesem Fall dem Land ein Darlehen für allgemeine Finanzierungszwecke.“

Tatsächlich erfolgt mit dem geplanten Gesetz also nicht etwa nur eine Umbenennung des Fonds, sondern seine Auflösung!
Die kommunalen Spitzenverbände fordern aus diesem Grund umgehend von der Landesregierung, die Rechtslage zu beachten und somit den gesetzlichen Zustand wiederherzustellen. Hierzu muss sofort ein Gespräch mit Ministerpräsidentin Dreyer, Finanzministerin Ahnen und Innen- und Kommunalminister Lewentz stattfinden.


Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 04. September 2018