Um erneut zu zeigen, dass die Änderungen nicht alle im Sinne der Gemeinden, Städte, Landkreise und Verbandsgemeinden sind und somit auch nicht für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz, haben heute Spitzenvertreter der kommunalen Verbände (Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag und Städtetag) dem Vorstand des Landtages Rheinland-Pfalz (Herrn Landtagspräsidenten Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt und Vizepräsident Hans-Josef Bracht) ein Schreiben mit den grundlegenden Aussagen und Forderungen an die Gesetzgebung übergeben. Diese sind:
1. | Die Landesregierung schätzt die Finanzlage der Kommunen weitaus besser ein, als sie tatsächlich ist. Aus Sicht
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2. | Vor dem Hintergrund der tatsächlichen Finanzlage bedarf es einer spürbar
besseren Finanzausstattung der Kommunen, damit der doppische Haushaltsausgleich gelingt sowie Investitionen und eine Tilgung der immens hohen Altschulden ermöglicht werden. Dies gilt für den städtischen, wie für den ländlichen Raum gleicherma- ßen. |
3. | Nur mit einer strukturell besseren Finanzausstattung kann es gelingen,
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4. | Des Weiteren bedarf es eines nachhaltigen und effizienten
Entschuldungsprogrammes, das die derzeit günstigen finanziellen
Rahmenbedingungen kraftvoll nutzt, um hier und heute den
Altschuldenabbau solidarisch und umfassend anzugehen. Das Aktionsprogramm „Kommunale Liquiditätskredite“ des Landes ist nicht hinreichend. |
5. | Der bestehende
Stabilisierungsfonds ist als grundsätzlich geeignetes Mittel, Gelder der
Kommunen in wirt- schaftlich guten Zeiten anzusparen und so für konjunkturell schlechtere Zeiten ein Finanzpolster zu haben, in seiner derzeitigen Ausgestaltung unbedingt beizubehalten. |
Die Kommunalen Spitzenverbände bitten alle Mitglieder des rheinland-pfälzischen Landtags, die vorgeschlagene Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes zu überdenken und zum Wohle der kommunalen Gebietskörperschaften und damit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zurückzustellen und einer erneuten konstruktiven Beratung unter Berücksichtigung gerade der aktuellsten Erkenntnisse zuzuführen.
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 18. September 2018