GStB: Grundsteuerreform schnell umsetzen!


„Wir erwarten, dass Bund und Länder nun zeitnah endlich zu einer Lösung kommen und eine Neuregelung schaffen, die rechtssicher ist. Bund und Länder hatten Jahrzehnte Zeit, die Bewertung des Grundvermögens auf rechtssichere Grundlagen zu stellen. Dass dies nicht geschafft wurde, muss als gesetzgeberisches Versagen bewertet werden. Ziel muss es nun sein, die Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten und zu stärken.“, betonte Bürgermeister Ralph Spiegler, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, anlässlich der Entscheidung.

„Wir sind erleichtert, dass das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsfrist bis Ende 2024 eingeräumt hat, um eine Neuregelung zu treffen und diese anzuwenden. Die Gemeinden und Städte können auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten. Diese ist die zweitwichtigste kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatzrecht der Gemeinden. Ihr Aufkommen liegt in Rheinland-Pfalz bei rund 580 Millionen Euro im Jahr. Dies ist mehr, als die Städte und Gemeinden überhaupt in Summe für freiwillige Selbstverwaltung zur Verfügung haben. Ein Ausfall der Mittel hätte bedeutet, dass die kommunale Selbstverwaltung in vielen Gemeinden zum Stillstand kommt. Die Grundsteuer macht gerade in finanzschwachen Kommunen vielerorts rund 30 % der Einnahmen aus.“, so Spiegler weiter.

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Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 10. April 2018