Der Rechnungshof führt in dem Bericht aus: „Das Ergebnis beruhte auf anhaltend hohen Einnahmen bei gleichzeitig moderaten Ausgabenzuwächsen.“
Aufgrund der in den Jahren 1990 bis 2014 und 2016 negativen Finanzierungssalden hat sich die kommunale Finanzsituation nur leicht – um rund 26 Mio. Euro – verbessert. Der durchschnittliche kommunale Finanzierungssaldo der Jahre 1990 bis 2017 beträgt rund -293 Mio. Euro, gegenüber dem Zeitraum 1990 bis 2016 mit rund -319 Mio. Euro.
Trotz des besseren Ergebnisses im Jahr 2017 besteht weiterhin erheblicher finanzieller Nachholbedarf der Gemeinden und Gemeindeverbände. Unter anderem konnte das Ergebnis erreicht werden, weil Städte, Kreise und Gemeinden in Rheinland-Pfalz immer weniger Geld für Schulen, Straßen oder Brücken ausgeben. Der Kommunalbericht 2018 des Rechnungshofs bestätigt, dass die Kommunen seit 1990 jährlich immer rund eine Milliarde Euro für Schulen, Straßen oder Brücken ausgegeben haben. Wenn man allerdings die Preissteigerungen berücksichtigt, ist die tatsächliche Investitionssumme erheblich gesunken. Der Rechnungshof hat ausgerechnet, dass gemessen am Niveau von 1990 die Ausgaben für Schulen, Straßen oder Brücken im letzten Jahr nur noch bei rund 700 Millionen Euro lagen.
Dies bestätigt auch das Gutachten von Prof. Junkernheinrich vom Januar 2018: „Die Kommunen selbst haben durch eine gemessen am Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer geringe Investitionstätigkeit Ausgaben von rund 300 Mio. Euro unterlassen.“
Betrachtung der Entwicklung der Ausgabenseite
Wesentlich zur Beurteilung der kommunalen Finanzlage ist auch die Betrachtung der Entwicklung Ausgabenseite. Das alleinige Abstellen auf die Betrachtung der Entwicklung z.B. der Finanzausgleichsmasse – die in den vergangenen Jahren um rund 1 Mrd. Euro aufgewachsen ist – verwässert die tatsächliche Entwicklung. Vergleicht man die Steuereinnahmen der Kommunen und die Entwicklung der Finanzausgleichsmasse „nur“ mit der Entwicklung der Ausgaben für soziale Leistungen, stellt man fest, dass diese um ein Vielfaches schneller gestiegen sind.
Im Ergebnis begründet sich aus dem dargestellten Delta auch der Anstieg der kommunalen Kredite zur Liquiditätssicherung.
Daher kann und darf das einmalige Ergebnis des Jahres 2017 nicht Auslöser für die Landesregierung und den Haushaltsgesetzgeber sein, die zukünftige Finanzausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände an diesem Ergebnis auszurichten.
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 30. August 2018