Die dauerhafte Unterfinanzierung durch das Land beträgt seit 1990 knapp 300 Mio. Euro jährlich. Dies hat zur Folge, dass viele Infrastrukturen, insbesondere Straßen und Schulgebäude, nicht im notwendigen Umfang erhalten oder erneuert werden konnten und können. Eine weitere verheerende Folge ist der immense Schuldenberg, der in den Kommunen über die Jahre angewachsen ist.
Zwar steigt der kommunale Finanzausgleich in den nächsten zwei Jahren um 341 Mio. Euro, diese Mehreinnahmen werden aber durch voraussichtlich noch stärker steigende Ausgabenbelastungen bei den Kommunen mehr als aufgezehrt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass von den Mehreinnahmen bereits 85 Mio. Euro zur Finanzierung der Personalkostenanteile
des Landes für Kindertagesstätten in den Kommunen vorgesehen sind. Damit steht dieser Betrag nicht zur Verfügung, um so – wie der Kommunale Finanzausgleich eigentlich angedacht ist – zur Gestaltung des Lebens vor Ort beizutragen, beispielsweise gute Schulen, Straße, Wege oder Spielplätze zu finanzieren. Die Bereitstellung von Landesmitteln zur Unterstützung des kommunalen Kitapersonals ist dringend geboten, sollte aber aus originären Landesmitteln und damit außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs erfolgen.
Die Aussage der Landesregierung: „Wir investieren in Bildung. Die Schulbauinvestitionen sind so hoch wie nie zuvor – insgesamt gibt es in Rheinland-Pfalz über 1.000 Baumaßnahmen an Schulen.“ hält einer Überprüfung nicht stand. Denn bereits im Haushaltsplan des Landes für das Jahr 2018 betrug der Ansatz für Schulbaumaßnahmen 60,1 Mio. Euro, die aus dem kommunalen Finanzausgleich – also aus kommunalem Geld – finanziert werden. Die weiteren Mittel für Schulbaumaßnahmen stellt der Bund über das Kommunalinvestitionsförderungsprogramm – bereits seit dem Jahr 2015 bzw. 2017 bis 2020 bzw. 2022 – zur Verfügung. Genauso verhält es sich mit den Investitionen in die kommunalen Krankenhäuser, auch diese Mittel werden mit 136 Mio. Euro bzw. 142 Mio. Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert.
Die Kommunalen Spitzenverbände fordern daher vehement 300 Mio. Euro mehr an Finanzzuweisungen, damit die notwendigen Investitionen in Straßen, für Schulen und Kindertagesstätten, für Feuerwehren und sozialen Wohnungsbau getätigt werden können.
Schließlich fordern die Kommunalen Spitzenverbände vom Land, unterstützt durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz, einen aktiven Beitrag zur Entschuldung der Kommunen bei den Liquiditätskrediten, die sich durch die mangelhafte Unterstützung des Landes in den vergangenen Jahren bis auf 7,4 Mrd. Euro oder 1.813 Euro je Einwohner angehäuft haben.
Dem Entwurf des Doppelhaushalts des Landes fehlt es an der notwendigen Transparenz. Eine Übersicht, aus der sich die von der Landesregierung genannten Zuweisungen in Höhe von insgesamt 6,1 Mrd. Euro im Jahr 2020 ergeben, ist im Landeshaushaltsplan nicht enthalten.
Ferner muss festgestellt werden, dass die Landesregierung den kommunalen Stabilisierungsfonds mit Gesetz vom Oktober 2018 abgeschafft hat, weil ein Fonds – eine Rücklage – finanzpolitisch keinen Sinn mache, solange das Land noch eigene Schulden ausweise. Mit dem jetzt – ebenfalls im Oktober 2018 – vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans werden gleich drei solcher Rücklagen in Höhe von 350 Mio. Euro gebildet! War die Bildung dieser Rücklage evtl. der Grund für die Abschaffung des Stabilisierungsfonds, um die frei werdenden Mittel hierfür einzusetzen?
Die Kommunalen Spitzenverbände bedanken sich beim Parlament ausdrücklich dafür, dass sie heute im Haushalts- und Finanzausschuss ihre Positionen zu den Haushaltsansätzen des Regierungsentwurfs darlegen konnten. Die Landesregierung hat den Kommunalen Spitzenverbänden eine fachliche Auseinandersetzung mit den Voranschlägen der Regierung in der Haushaltsaufstellung trotz wiederholter Nachfrage nicht ermöglicht.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 25. Oktober 2018