- Vorrang für Zukunftsinvestitionen
- Belastung durch Sozialausgaben senken
- Spielräume für Kommunen ermöglichen
In dem Streit um die Finanzierung von Planung, Bau und Unterhaltung einer neuen Mittelrheinbrücke haben sich nunmehr auch die kommunalen Spitzenverbände eingeschaltet. Deren Vorsitzende, Landrat Dr. Hirschberger, Kusel, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Matheis, Pirmasens, und Bürgermeister Ralph Spiegler, Nieder-Olm, haben klargestellt, dass die Finanzierung eines derart wichtigen Projekts von überregionaler Bedeutung keineswegs aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs erfolgen darf.
Kommunen von der Hand in den Mund und können teilweise nicht einmal die notwendigen Maßnahmen finanzieren. Viele Schulen sind oftmals eher die Baracken als die Kathedralen der Bildung. Manche Straße entwickelt sich durch immer neue Schlaglöcher zur Holperpiste. Dafür haben die Bürgerinnen und Bürger kein Verständnis. Dieser Zustand beeinträchtigt die Lebensqualität und die Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland“, so Brandl und Landsberg. Während die Ausgaben der Kommunen für soziale Leistungen immer weiter ansteigen, stagnieren die Investitionen. Im Jahr 2017 mussten die Kommunen rund 63,5 Milliarden Euro für soziale Leistungen aufwenden, während für Investitionen lediglich 24,7 Milliarden Euro vorhanden waren. „Häufig steht das Geld einfach nicht zur Verfügung, da Städte und Gemeinden immer mehr Geld für Sozialausgaben aufwenden müssen. Hier ist ein Umsteuern notwendig. Zukunftsinvestitionen sind mindestens ebenso wichtig wie neue, zusätzliche Sozialleistungen oder Rechtsansprüche.“
Aus Sicht des DStGB ist es daher nun dringend notwendig, klare politische Prioritäten zu setzen. „Neben der Bereitstellung ausreichender Finanzmittel durch Bund und Länder muss es zukünftig Investitionsvorhaben von übergeordnetem gesamtgesellschaftlichem Interesse geben. Vorhaben dieser neuen Kategorie sollten dann gegenüber Anforderungen bei Bau, Planung, Ausschreibung oder Umwelt- und Naturschutz vorrangig gewichtet werden“, sagten Brandl und Landsberg. „Durch dieses neue Instrumentarium können wirklich wichtige Vorhaben wie der Bau neuer Verkehrswege, Energietrassen oder wichtiger Gebäude in Kommunen schneller, effizienter und kostengünstiger geplant und auf den Weg gebracht werden.“
Der Bundesgesetzgeber sei nun aufgefordert, die entsprechenden gesetzgeberischen Grundlagen zu schaffen und die Ausnahmen im Bereich der Standards, des Baurechts, des Umwelt- und Planungsrechts und auch des Vergaberechts auf den Weg zu bringen. Dazu zählt auch beispielsweise Standards für serielles Bauen in allen Landesbauordnungen zu verankern. „Wir brauchen gerade bei den Investitionen das klare Bekenntnis für den Standort Deutschland. Vorbild für derartige Ausnahmen können die damaligen Regelungen des sogenannten „Konjunkturpakets II“ sein“, betonten Brandl und Landsberg. Auch entsprechende Ausnahmetatbestände bei den großen Infrastrukturprojekten nach der deutschen Einheit könnten als Beispiel dienen.
„Wir erwarten von der neuen Regierung auch, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen zu lockern und die Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen zu vereinfachen. Viele Vorhaben scheitern an den fehlenden Finanzen, aber sehr viele Projekte eben auch an der großen Zahl von bürokratischen und gesetzgeberischen Vorgaben. Beides können wir uns nicht länger leisten“, so Brandl und Landsberg abschließend.
Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) Nr. 02/2018 vom 03.01.2018