Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – GStB warnt vor Hauruck-Verfahren!


Dabei tragen auch in diesen Fällen die Gemeinden und Städte zwischen 20 und 75 Prozent der Kosten. Um die Überforderung Einzelner zu vermeiden, gibt es in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben, um die Belastung geringer zu halten und auf mehrere Schultern und viele Jahre zu verteilen.

Wenn die Politik in Rheinland-Pfalz – wie teilweise auch in anderen Bundesländern – in Erwägung zieht, diese Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, ist ein dauerhaftes und nachhaltiges Konzept erforderlich, damit der Straßenausbau in den Kommunen nicht zum Erliegen kommt. Aus eigener Kraft sind die Kommunen, deren Verschuldung ohnehin schon eine der höchsten in Deutschland ist, nicht in der Lage, die Ausfälle zu kompensieren. Diese Beträge müssten langfristig auch unter Berücksichtigung von Preissteigerungen und dem zusätzlichen Bedarf fortgeschrieben und den Kommunen aus dem Landeshaushalt zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Es muss gewährleistet sein, dass das Land dauerhaft eigene und ausreichende Mittel bereitstellt, welche zweckgebunden einzusetzen sind.

Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass Landesmittel in diesem Bereich nur zaghaft fließen. So sind die Fördermittel für den kommunalen Straßenbau seit den 90er Jahren fast halbiert worden (von rd. 95 Mio. € auf rd. 55 Mio. € in 2014). Auch sind die Landeszuschüsse für den Kreisstraßenausbau seit 2010 um 20 Prozent gekürzt worden. Eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung durch das Land wäre unabdingbare Voraussetzung. Nur so kann vermieden werden, dass das Loch, welches die wegfallenden Straßenausbaubeiträge reißen würde, über Grund- und Gewerbesteuererhöhungen geschlossen werden müsste. Gleichzeitig würde dann aber nicht mehr die örtliche Gemeinschaft, sondern das Land über den Straßenausbau entscheiden.

Auch darf das Geld nicht dem ohnehin bereits strukturell unterfinanzierten kommunalen Finanzausgleich entnommen werden. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass künftig der Ausbau der Straßen von der Finanzlage der Kommune abhängt und gegebenenfalls wichtige Vorhaben, wie der Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Weg in die Digitalisierung und die Anpassung der Infrastruktur an unsere alternde Gesellschaft, hintenangestellt werden müssen.

Bereits heute verzeichnen wir einen erheblichen Sanierungsstau. So viele Straßen im Lande sind alt und kaputt, oft auch, weil die Gemeinde nicht das Geld für eine Erneuerung hatte.

Wir warnen davor, im Hauruck-Verfahren eine bewährte und über Jahre praktizierte Finanzierungsstruktur abzuschaffen!
Die einfache Botschaft „keiner zahlt, alles wird steuerfinanziert“ ist weder gerecht noch angemessen. In der Diskussion über die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen wird gerne übersehen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Straße so oder so zahlen. Die Frage muss eigentlich lauten: Wie und wie viel wird gezahlt? Denn je nachdem, ob die Straße über Steuern, Straßenausbaubeiträge als Einmalzahlung oder als wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag finanziert wird, werden die Lasten unterschiedlich verteilt. Bei fehlender staatlicher Unterstützung werden die Kommunen zur Anpassung der Grundsteuer gezwungen sein.

Ohne gründliche Vorbereitung und Umsteuerung ist es aus kommunaler Sicht nicht zielführend, die Beiträge wegfallen zu lassen.


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 26. Oktober 2018