„Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, hier auf Sparflamme zu fahren. Nur wenn die Integrationsanstrengungen weiter verstärkt werden, kann es uns gelingen, dass die Menschen in die Lage versetzt werden, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen und einen eigenen Beitrag zum Wohle unserer Gesellschaft zu leisten und nur so können wir unseren Sozialstaat dauerhaft zukunftsfest machen“, fuhr Spiegler fort.
Spiegler und seine Amtskollegen Bürgermeister Aloysius Söhngen, Stellvertretender Vorsitzender, sowie Bürgermeister Axel Haas, 2. Stellvertretender Vorsitzender, wiesen zudem auf die nach wie vor angespannte Situation der Kommunalfinanzen hin: „Nur aufgrund von Einmaleffekten und Sonderzahlungen ist es den Kommunen statistisch gelungen, in den letzten zwei Jahren kein Minus zu machen. Trotzdem sind aber die Schuldenberge weiter angestiegen. Im Bundesdurchschnitt der Flächenländer werden die Rheinland-Pfälzischen Kommunen immer mehr abgehängt.“ Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes haben die Kommunen in Rheinland-Pfalz ihre Investitionen auf 73,5 % des Bundesdurchschnitts zurückgefahren. Die Liquiditätskredite – eigentlich zur Überbrückung kurzfristiger Finanzierungsengpässe gedacht – belaufen sich auf über 6,7 Mrd. €. Das sind 1.650 € pro Einwohner und damit das Dreifache des Bundesdurchschnitts.
„Das Land muss daher seine Position aufgeben, dass die Neuordnung des Landesfinanzausgleichs ohne weitere Finanzmittel erfolgen kann. Wir haben ein strukturelles Defizit von immer noch 300 Mio. € pro Jahr. Das allein kann nicht über eine bloße Umverteilung zwischen einzelnen Kreisen, Städten und Gemeinden behoben werden“, so die Vorsitzenden.
- Das Land muss die Bundesmittel, die konkret der Entlastung der Kommunen dienen, auch vollständig an diese weiterleiten. „Der Bund hat eindeutig festgelegt, dass die Kommunen bundesweit ab dem Jahr 2018 zusätzlich mit 5 Mrd. € entlastet werden sollen. Es kann nicht angehen, dass das Land den für den Kommunalen Finanzausgleich vorgesehenen Anteil von rd. 50 Mio. € nur in Höhe von 10 Mio. € an die Kommunen weiterleitet“, betonten die Vorsitzenden.
- Der Kommunale Finanzausgleich muss wieder auf das zurückgeführt werden, wofür er eigentlich geschaffen wurde, nämlich zur Gewährleistung einer angemessenen Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Kreise im Land zur Erfüllung der Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Deswegen müssen die Personalkostenzuschüsse für Kindertagesstätten komplett aus dem Finanzausgleich herausgenommen werden, denn es ist nicht ersichtlich, warum die Mittel, die das Land den Kommunen gesondert zur Verfügung stellen will, gleichzeitig aus ihrem Topf entnommen werden sollen und somit die Finanzmasse schmälert.
- Auch sollte die Altschuldenproblematik nicht von vornherein bei der Neuordnung der Kommunalfinanzen außer Acht gelassen werden. Unter den richtigen Rahmenbedingungen können durch einen Abbau der Altschulden mittels eines neuen Finanzierungsprogramms von Bund und Land Spielräume für die Mittelverteilung geschaffen werden. Hier muss jedoch sichergestellt werden, dass nicht zeitgleich wieder eine neue eklatante Verschuldung aufgebaut wird und bei den betroffenen Kommunen genug Raum für ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben möglich ist, die nicht kreditfinanziert werden.
„Ein Herumdoktern am Kommunalen Finanzausgleich hat gravierende Folgen für das Leben der Menschen vor Ort. Weniger Investitionen bedeuten den weiteren Verfall der Infrastruktur und führen dazu, dass wichtige Vorhaben, wie die Digitalisierung des ländlichen Raums, nicht im nötigen Umfang vorangetrieben werden können. Die freiwilligen Aufgaben, wie der Betrieb von Bädern, die Jugendarbeit oder Bürgerbusse, müssen zunehmend vor Ort in Frage gestellt werden. Wir brauchen eine faire Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs mit zusätzlichen Mitteln und einer ehrlichen Betrachtung - ohne Hinzuziehung von Einmaleffekten und Sonderzahlungen des Bundes. Wir erwarten jetzt ein beherztes Angehen des Landes in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden“, sagte Spiegler abschließend.
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 26.04.2017