Der Landtag hatte mit der Verabschiedung des Finanzausgleichgesetzes zum 01.01.2014 an die Landesregierung den Auftrag erteilt, die vorgenommenen Änderungen in 2017 zu überprüfen und Bericht zu erstatten. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 14.02.2012, das sämtliche Finanzausgleiche des Landes ab dem Jahr 2007 für verfassungswidrig erklärt hatte. Angesichts der hohen Defizite in den Sozialhaushalten der Kommunen von deutlich über 2 Mrd. € wurde auch das Land verpflichtet, einen spürbar höheren effektiven Beitrag zur Entlastung der Kommunalhaushalte zu leisten. Die 2014 daraufhin erfolgte Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs von 50 Mio. € – über die gesetzlich vorgegebenen Steigerungsraten hinaus – hatten nicht nur die kommunalen Spitzenverbände, sondern auch der anerkannte Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Junkernheinrich als "eher marginal" bezeichnet.
Seit Jahrzehnten unterfinanziert; Schlusslicht in Deutschland
Seit gut zwei Jahrzehnten weisen die rheinland-pfälzischen Städte, Kreise und Gemeinden bundesweit die zweithöchste Verschuldung bei den Liquiditätskrediten aus. Diese – so die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände – seien auch in der jüngsten Vergangenheit weiter auf inzwischen insgesamt 7,4 Mrd. € angestiegen. "Es ist schon mehr als bemerkenswert, dass allein die Stadt Kaiserslautern Ende 2016 fast doppelt so hohe Schulden aus Liquiditätskrediten verzeichnet wie sämtliche bayrischen und baden-württembergischen Kommunen zusammen", so der Vorsitzende des Städtetages Dr. Matheis. Gemeinsam mit Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag fordert er eine umfassende Überprüfung des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz mit dem Ziel, endlich zu einer Rückführung der Altschulden zu kommen. Dies könne aber nur gelingen, wenn die Kommunen dauerhaft ihre Haushalte ausgleichen können.
Endlich einmal die Ausgaben betrachten
Unterstützung findet die Argumentation der kommunalen Spitzenverbände in dem vor wenigen Monaten vorgelegten Kommunalfinanzreport der Bertelsmann-Stiftung um den Kommunalbericht 2017 des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz. Letzterer hatte darauf hingewiesen, dass auch im Jahr 2016 1.325 kommunalen Gebietskörperschaften insgesamt 524 Mio. € zum Haushaltsausgleich gefehlt haben.
Der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes Söhngen ergänzt, dass dieses Ergebnis noch deutlich dramatischer ausgefallen wäre, hätte das Land – offenbar auch wegen der anstehenden Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs – nicht im Dezember 2016 erhebliche Vorauszahlungen von weit über 100 Mio. € für 2017/2018 an die Kommunen geleistet. Die kommunale Haushaltsbilanz stelle sich zudem "optisch günstiger" dar, weil man die jährlich rd. 155 Mio. € aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds nicht unmittelbar mit den Altschulden verrechnen dürfe, sondern diese in den Haushalten ertragswirksam verbuchen müsse. Gemeinsam stellen die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände fest, dass bei dieser Sachlage die Vorgabe in der Koalitionsvereinbarung völlig abwegig sei, den kommunalen Haushaltsausgleich in Rheinland-Pfalz, insbesondere auch jenen der Träger der Sozial- und Jugendhilfe, über bloße Umschichtungen bewerkstelligen zu können.
Kommunalminister Lewentz muss die Kommunen schützen
"Was wir wirklich brauchen, sind strukturelle und substanzielle Verbesserungen beim Kommunalen Finanzausgleich. Das Land muss hier seiner verfassungsrechtlich normierten Verantwortung für die Kommunen gerecht werden und mindestens 300 Mio. € mehr als bislang geplant in das System geben, alternativ für Entlastungen auf der Ausgabenseite Sorge tragen." Beispielhaft nennt der Trier-Saarburger Landrat Günter Schartz die Bereiche der Kitas, der Integrationskosten und das neue Bundesteilhabegesetz. "Nur so kann – wie inzwischen ganz weitgehend in den anderen Bundesländern – der zwingend notwendige Haushaltsausgleich als Grundlage für den Abbau der Altschulden erzielt werden."
Nach den in den letzten Jahren erfolgten höheren Bundesleistungen an die Kommunen und den von Städten, Kreisen und Gemeinden selbst ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen – u. a. über höhere Realsteuerhebesätze – sehen die Spitzenverbände nunmehr konkret das Land in der Pflicht. "Sollte das Land dem Kommunalen Finanzausgleich keine zusätzlichen originären Landesmittel zuführen, sondern den bereits angekündigten stärkeren Soziallastenausgleich über eine neue Schlüsselzuweisung C 3 durch Umschichtungen innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs finanzieren, besteht die Gefahr, dass sich auch die neuerliche Fortschreibung des Kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz als Mogelpackung herausstellt", so die drei Vorsitzenden. Nicht umsonst habe der Rechnungshof an das Land die Erwartung gerichtet, im Rahmen der Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs auch zu untersuchen, inwieweit die Finanzausstattung der Kommunen durch das Land insgesamt verbesserungsbedürftig ist. "Wir erwarten, dass Kommunalminister Lewentz endlich diese Fragen im Kabinett aufgreift und sich schützend vor die Kommunen stellt", so Schartz.
Land hat genügend finanziellen Spielraum
Nachdem das Land auch im Jahr 2016 einen Haushaltsüberschuss von 322 Mio. € erzielt hat, sich die Steuereinnahmen im Landeshaushalt weiter sehr positiv entwickelt und zudem im Kommunalen Finanzausgleich eine Finanzreserve von weit über einer halben Milliarde Euro zugunsten der Kommunen angesammelt habe, könne sich das Land auch nicht auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen. Zudem müsse dieses endlich auch die Ausgabenseite der Kommunen angemessen berücksichtigen, anstatt die Öffentlichkeit ständig ohne jeden Bezug zu den kommunalen Belastungen über vermeintlich hohe Landeszuwendungen zu informieren. Eine Praxis, so die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände abschließend, die nicht nur ärgerlich sei, sondern den Bürgerinnen und Bürgern ein völlig falsches Bild über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen vermittle.
Pressemitteilung der AG der kommunalen Spitzenverbände vom 05. Dezember 2017