Nur Umschichtungen – kein zusätzliches Geld für Kommunen
Hintergrund sind die Pläne des Landes, die Verteilungsstrukturen im Kommunalen Finanzausgleich völlig einseitig zugunsten der kreisfreien Städte zu verändern, indem eine neue Schlüsselzuweisung C 3 eingeführt wird (rd. 60 Mio. €) und die Pro-Kopf-Zuweisungen an die Städte um weitere insgesamt 27 Mio. € erhöht werden. Der gesamte Landkreisbereich soll dagegen durch eine geringe Erhöhung der Zuweisungen an die Ortsgemeinden (15 Mio. €) abgespeist werden. Diese drei Veränderungen im System (ansonsten bleibt es beim bereits für 2018 bekannten Zahlenwerk) sollen, so monieren die kommunalen Spitzenverbände unisono, nicht durch zusätzliches Landesgeld finanziert werden, sondern durch Umschichtungen im Kommunalen Finanzausgleich, also innerhalb der kommunalen Familie. „Dies bedeutet nichts anderes, als dass die aus Sicht der kreisfreien Städte zweifellos notwendigen Mehreinnahmen vollends zulasten der Landkreise und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden refinanziert werden“, beanstanden Schartz und Söhngen. Nach Berechnungen des Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebundes stünden dem Landkreisbereich 2018 ohne diese Umverteilung rd. 60 Mio. € mehr zur Verfügung, als nun vorgesehen. Dies sei völlig inakzeptabel.
Wo bleibt die Hilfe von Kommunalminister Lewentz?
In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 05.12.2017 hatten die Vorsitzenden aller drei kommunalen Spitzenverbände vom Land eine zusätzliche Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs um mindestens 300 Mio. € gefordert, um der exorbitant schlechten Finanzsituation der Städte, Kreise und Gemeinden im Land entgegenzuwirken. Dabei hatten sie sich ausdrücklich gegen eine Mogelpackung in Form der Umverteilung von Mitteln innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs ausgesprochen. Landrat Schartz: „Rund 63 % der Soziallasten im Land werden von den 24 rheinland-pfälzischen Landkreisen und über die Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden getragen. Allein im vergangenen Jahr sind deren Nettobelastungen nochmals um 82 Mio. € auf insgesamt 1,6 Mrd. € angewachsen. Das jetzt vorgelegte Konzept des Landes steht in krassem Widerspruch zu den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz aus dessen Urteil vom 14.02.2012“, so Landrat Schartz.
Stadt und Land nicht gegeneinander ausspielen
Ziel sei es offenkundig, die Finanzsituation der kreisfreien Städte zulasten des ländlichen Raums zu stabilisieren. Dies verstoße eindeutig gegen den vom Verfassungsgerichtshof postulierten Grundsatz der interkommunalen Gleichbehandlung der unterschiedlichen Gebietskörperschaftsgruppen. Die Stabilisierung der Städte werde erkauft mit einer Schwächung der ländlichen Teilräume, denen weiter eine Zukunftsperspektive abgeschnitten werde.
Ergänzend weist Bürgermeister Söhngen darauf hin, dass das Vorgehen des Landes, das selbst gesetzte Ziel, nämlich wertgleiche Lebensverhältnisse im Land zu befördern, geradezu konterkariert.
Zinssicherungsschirm ist eher „weiße Salbe, denn eine Hilfe“
Nur eingeschränkt hilfreich seien auch die Vorschläge des Landes für die Altschulden. Beim sog. Zinssicherungsschirm geht das Land offenbar davon aus, dass die hoch verschuldeten Städte, Kreise und Gemeinden langfristig auf ihren Altschulden sitzen bleiben. Tilgungshilfen bekomme man offenbar nur, wenn man sich, wie auch immer, selbst helfen könne. „Das alles ist weit von dem geforderten tatsächlichen Schuldenschnitt entfernt und bleibt wie das Gesamtkonzept des Landes weit hinter den Notwendigkeiten zurück“, so die Vorsitzenden. Es bestehe also nach wie vor dringender Gesprächsbedarf.
Tropfen auf den heißen Stein
Völlig unzureichend seien auch die für 2019 in Aussicht gestellten Verstärkungsmittel für den KFA. Unabhängig davon wo diese herkommen und inwieweit diese dann wirklich zusätzlich bereitgestellt werden, bleibe dieses Vorhaben weit hinter den Vorgaben an eine verfassungsgemäße Finanzausstattung der Kommunen im Land zurück.
Pressemitteilung des Landkreistages RLP und des GStB vom 06. Dezember 2017