Trotz in den vergangenen Jahren spürbar gestiegener Leistungen des Bundes zugunsten der Kommunen und auch höherer Landeszuweisungen haben 2016 erneut mehr als die Hälfte, nämlich insgesamt 1.325 Gemeinden, Städte und Landkreise, wegen immer wieder höherer Aufgabenbelastungen einen negativen Finanzierungssaldo in Höhe von 529 Mio. € verkraften müssen. Zugleich hat das Land in 2016 einen Überschuss in Höhe von 322 Mio. € erzielt. Nach Meinung der kommunalen Spitzenverbände ist dieser Überschuss ganz überwiegend auf dem Rücken der Kommunen erzielt worden.
Wie das Statistische Landesamt vor wenigen Tagen in seiner Veröffentlichung „Finanzen des Landes und der Kommunen“ zutreffend dargestellt hat, haben bundesweit die Kommunen der anderen Flächenländer in den letzten 27 Jahren durchweg beim Finanzierungssaldo besser abgeschnitten als in Rheinland-Pfalz. Im Unterschied zu jenen haben die Kommunen im Land auch ihre Investitionen stark zurückgefahren (auf 73,5 % des Bundesdurchschnitts!). „Bereits Ende 2015 betrugen die Liquiditätskredite der rheinland-pfälzischen Kommunen mit 7,4 Mrd. € und einwohnerbezogen 1.619 € das dreifache des Bundesdurchschnitts. Der weitere Anstieg dieser Kassenkredite im Jahr 2016 um 200 Mio. € verläuft ebenfalls konträr zum Bundesdurchschnitt“, so die kommunalen Spitzenverbände.
Richtig sei die Feststellung des Landes, dass sowohl das Rechnungsergebnis 2015 als auch das jetzt vorliegende Kassenergebnis 2016 aufgrund von Sondereffekten deutlich zu positiv dargestellt wird. Das strukturelle Defizit in den Kommunalhaushalten liege auch 2016 – trotz der Effekte des Kommunalen Entschuldungsfonds – bei mindestens 300 Mio. €. Deshalb haben die kommunalen Spitzenverbände auch den in der vergangenen Woche verabschiedeten Landeshaushalt in Bezug auf den kommunalen Finanzausgleich deutlich kritisiert.
„Wir erwarten vom Land insbesondere eine erheblich höhere Beteiligung an den auch im vergangenen Jahr wieder über 10 % gestiegenen Defiziten der Kommunen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe. Das Land bleibt hier auch nach dem unmissverständlichen Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom Februar 2012 weiterhin die notwendigen Verbesserungen schuldig“, so die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 27.03.2017