Der Gemeinde- und Städtebund begrüßt, dass die Asylverfahren zunehmend schneller abgeschlossen werden. Während im ersten Quartal 2015 das BAMF deutschlandweit 58.000 Verfahren abschließen konnte, waren es im ersten Quartal 2016 bereits 150.000. Mit dem positiven Asylbescheid beginnt für die Kommunen die besondere Herausforderung, weitere notwendige Integrationsmaßnahmen einzuleiten. Dazu benötigen wir Sprachkurse, zusätzliche Kräfte in Kitas und Schulen, Sozialarbeiter und nicht zuletzt auch ein Angebot an Arbeitsplätzen. Sprache und Arbeit sind der Schlüssel zur Integration.
Obwohl für 2016 der Bund 550.000 Plätze für Deutschunterricht bereitstellen will, fehlen nach wie vor wegen der sehr großen Zahl der Flüchtlinge vor Ort oftmals Plätze. Viele ehrenamtliche Helfer sind im Einsatz, um die Lücken zu schließen.
Auch die Berufsorientierung als wichtiger Baustein im Integrationsprozess muss noch besser und effektiver organisiert werden. Insgesamt erwarten die Gemeinden und Städte die zügige Abschiebung eines Integrationsgesetzes, indem der notwendige Rechtsrahmen nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ festgelegt wird. Die Integration von hunderttausend Menschen wird nur gelingen, wenn eine gleichmäßige Verteilung auch innerhalb der einzelnen Bundesländer gewährleistet wird. Unverzichtbar ist deshalb die gesetzliche Regelung einer befristeten Wohnsitzpflicht für anerkannte Asylbewerber. Andernfalls besteht die Gefahr der Konzentration in den Ballungsräumen und einer Überforderung der betroffenen Kommunen. Auch kann sich auch keine Gemeinde in den anderen Regionen darauf verlassen, dass der Asylberechtigte wegzieht, sodass stadtplanerische Maßnahmen zu treffen sind, welche drohen, ins Leere zu laufen.
Die Wohnsitzpflicht muss mit Investitionshilfen und Finanzierungsprogrammen verbunden werden, damit für die vielen tausend Flüchtlinge an den zugewiesenen Orten die notwendigen Intrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden können und auch zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Der GStB appelliert an die Bundesregierung, die Wohnsitzpflicht zügig zu regeln und gegebenenfalls sogar vor dem Integrationsgesetz zu verabschieden, weil sonst den Kommunen die notwendige Planungssichert fehlt.
Statement von Bürgermeister Aloysius Söhngen, Prüm, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 08. April 2016