Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg, der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, Winfried Manns, und der Bürgermeister der Stadt und Verbandsgemeinde Konz, Dr. Karl-Heinz Frieden, betonten heute anlässlich des Einzugs der ersten Flüchtlingsfamilie in die Holzmodulwohnhäuser – einem gemeinsamen Pilotprojekt in Konz – die Bedeutung der Integrationsarbeit: „Ob die Integration gelingt, entscheidet sich in den Städten und Gemeinden. Mit einem Dach über dem Kopf allein ist es nicht getan. Die Menschen brauchen Sprachkurse, Arbeit und die Kinder Plätze in den Schulen und Kitas. Das stellt immense Herausforderungen an Verwaltung, Organisationen und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Darauf müssen wir uns strategisch besser vorbereiten. Es ist Aufgabe der Politik, die notwendigen Rahmenbedingungen schnell und dauerhaft zu schaffen. Die Integration der Menschen, die zu uns gekommen sind, ist eine kommunale Aufgabe, die aber ohne nachhaltige Hilfe von Bund und Ländern nicht umsetzbar sein wird. Das angekündigte Integrationsgesetz ist ein erster und richtiger Schritt.“
Im Jahre 2015 sind über 1 Million Flüchtlinge nach Deutschland bzw. 52.846 nach Rheinland-Pfalz gekommen. Zwar ist zwischenzeitlich der Flüchtlingsstrom deutlich geringer geworden, trotzdem rechnet die Bundesregierung auch für dieses Jahr mit 600.000 Personen und somit etwa 28.800 Menschen in Rheinland-Pfalz. „Wir können auch nicht erwarten, dass in den späteren Jahren die Zahlen deutlich niedriger ausfallen, da die Krisen in der Welt, insbesondere im Nahen und Mittleren Osten sowie in Afrika anhalten werden. Wir müssen uns also darauf einstellen, dass weiterhin Menschen in der Größenordnung einer deutschen Großstadt jährlich nach Deutschland kommen. Gerade weil ein großer Teil der Flüchtlinge lange oder sogar dauerhaft in Deutschland bleiben wird, ist die Integration die Herkulesaufgabe für die nächsten Jahrzehnte. “, betonte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg.
„Wir begrüßen das geplante Integrationsgesetz nach dem Grundsatz Fördern und Fordern. Die Kommunen erwarten aber auch, dass die integrationsbedingten Mehrkosten von Bund und Ländern getragen werden. Die geplante Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete ist unverzichtbar, um den Gemeinden und Städte die erforderliche Planungssicherheit zu gewährleisten und eine Überforderung der Kommunen zu vermeiden. Der Gemeinde- und Städtebund erwartet, dass das Land die Wohnsitzauflage unverzüglich in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden umsetzt. Die Menschen müssen dort zugewiesen werden, wo die notwendige Infrastruktur vorhanden ist oder geschaffen werden kann und zusätzliche Arbeitsplätze entstehen können. Dazu gehören die notwendigen Finanzmittel zur Stärkung des ländlichen Raums,“ so Winfried Manns, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. „Kein Land sollte insoweit die notwendige Solidarität verweigern. Wenn die Flüchtlingsströme wieder deutlich zunehmen – was Niemand ausschließen kann – wird ein Steuerungsinstrument wie die Wohnsitzauflage noch wichtiger sein. Andernfalls wird auch die unverzichtbare Solidarität zwischen den Ländern in Frage gestellt, wenn z.B. Flüchtlinge aus Rheinland-Pfalz in die Metropolregion Frankfurt oder Köln ziehen“, so Landsberg weiter.
„Offen ist bedauerlicherweise nach wie vor die Frage, wie die Integrationsleistungen der Kommunen finanziert werden. Wir erwarten eine verbindliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern noch im Juni, damit die Kommunen Planungssicherheit haben,“ betonten Frieden, Manns und Landsberg. Bundesweit müssen über 100.000 Kitakinder und 300.000 Schülerinnen und Schüler von den Kommunen aufgenommen und in den entsprechenden Einrichtungen untergebracht werden. Die Integrationsleistungen der Städte und Gemeinden insgesamt erfordern jährlich einen zweistelligen Milliardenbetrag.
Die notwendigen Prozesse werden Jahrzehnte dauern, viel Verwaltungskraft binden und nicht immer gelingen. Darauf müssen wir uns und auch die Bevölkerung vorbereiten, ohne jedoch die damit verbundenen Chancen kleinzureden.
Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Gemeinde- und Städtebundes RP und der Stadt und Verbandsgemeinde Konz vom 01. Juni 2016