DStGB: Investitionen ermöglichen, Finanzkraft der Kommunen stärken


 „Ohne diese Entlastungen wird der Investitionsrückstand der Städte und Gemeinden weiter anwachsen und die Funktionssicherheit vieler Einrichtungen gefährdet“, sag-te DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin. Die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen muss nun erfolgreich abgeschlossen werden, die Städte und Gemeinden brauchen finanzielle Planungssicherheit.

Seit Jahren entwickeln sich die kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen und Investitionen in einem dramatischen Missverhältnis weiter auseinander. Wege, Plätze, Schulen, Straßen, Sozialeinrichtungen sind teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Der Investitionsrückstand der Städte und Gemeinden wächst entsprechend weiter an und beläuft sich mittlerweile auf 132 Mrd. Euro. Das im Jahr 2015 vom Bund auf den Weg gebrachte Sondervermögen zur Förderung der Investitionen finanzschwacher Kommunen wird von uns als richtiger Schritt ausdrücklich begrüßt. Die Mittelausstattung von 3,5 Milliarden Euro ist aber ersichtlich nicht ausreichend.

Für den Deutschen Städte und Gemeindebund ist eine Infrastrukturoffensive daher unabdingbar, um die Funktionsfähigkeit unserer Einrichtungen zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Das wird nicht ohne zusätzliche Reformen zur Beschränkung der kommunalen Sozialausgaben und zur Stärkung auch langfristiger Investitionen funktionieren.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert auch eine zusätzliche Entlastung bei den Kosten der Unterkunft für Harz IV-Empfänger, die die Kommunen zurzeit mit ca. 70 Prozent finanzieren. Eine große Anzahl von Flüchtlingen, die in Deutschland bleiben, müssen zunächst in den Arbeitsmarkt integriert werden. Damit wird die Zahl der Erwerbslosen 2016 um geschätzt bis zu 500.000 Personen ansteigen was zu entsprechend höheren Kosten der Unterkunft bei den Kommunen führen wird. Schätzungen gehen von 600 Millionen Euro auf dann bis zu 12,5 Mrd. Euro pro Jahr aus.

Auch in anderen sozialen Regelsystemen führt die Flüchtlingssituation zu einem deutlichen finanziellen Zusatzbedarf. So schätzt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dass 300.000 zusätzliche Schüler und 100.000 Kinder in der Kita betreut werden müssen. Die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese Zusatzkosten können nicht von den Kommunen gestemmt werden, sie müssen vom Bund übernommen werden. Diese Übernahme der Kosten durch den Bund ist auch deshalb notwendig, damit die Investitionskraft der Kommunen nicht noch weiter geschwächt wird.

Um den Kommunen finanzielle Planungssicherheit zu geben, gilt es die Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zeitnah zum Abschluss zu bringen. Der Bund wird aufgefordert, das von den Bundesländern am 03.12.2015 gemeinsam vorgelegte Reformmodell zur Ausrichtung der föderalen Finanzbeziehungen im neuen Jahr 2016 zum Abschluss zu bringen und gesetzgeberisch umzusetzen. Die Länder müssen die Chance nutzen, dabei eine nachhaltig aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen endlich zu gewährleisten.

Zudem steht es nunmehr auch an, die Gewerbesteuerumlage wieder zu Gunsten der Städte und Gemeinden abzusenken. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag wird die öffentliche Hand absehbar für ihre enormen Finanzierungsherausforderungen brauchen. Daher kann auf dieses Aufkommen nicht verzichtet werden, es muss ein Weg gefunden werden, dieses für Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen zu sichern.

Wir fordern die Bundesregierung zudem dazu auf, die den Kommunen im Koalitionsvertrag zugesagten Entlastungen ab 2018 in Höhe von 5 Milliarden Euro jährlich umzusetzen. Für die dabei im kommenden Jahr zu findende gesetzliche Regelung muss sichergestellt werden, dass ein Transferweg gefunden wird, über den alle Kommunen entlastet werden und das Geld auch tatsächlich bei den Städten und Gemeinden ankommt. Als bedenkenswert ist dafür ein Ansatz zu sehen, die 5 Milliarden Euro über einen erhöhten gemeindlichen Umsatzsteueranteil zu verteilen und insoweit die Umsatzsteuerverteilung zu modifizieren.

Bei der im Jahr 2016 anstehenden Reform der Eingliederungshilfe muss sichergestellt werden, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht, so, wie es im Koalitionsvertrag niedergelegt ist. Es bestehen weder finanzielle Handlungsspielräume, noch zwingende sachliche Notwendigkeiten für Leistungsausweitungen. Die Kosten der Eingliederungshilfe sind zudem alleine schon in den letzten 10 Jahren um über 160 Prozent gestiegen.


Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Nr. 02/2016 vom 5. Januar 2016