Auf der Grundlage des Gesetzentwurfs der Landesregierung (LT-Drs. 18/4111 vom 8. September2022) hat der rhein-land-pfälzische Landtag das Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG) vom 7. Dezember 2022 (GVBl. 2022, S. 413) beschlossen. Dieses Gesetz wurde im Entstehungsverfahren mit der Landesregierung, im parlamentarischen Verfahren mit dem Landtag und wird seit dem Beschluss des Landtags intensiv diskutiert und von der kommunalen Seite stark kritisiert.