Wahlzeit


Es wäre wichtig, wenn es bei der Bundestagswahl eine wirklich hohe Wahlbeteiligung geben würde, weil dadurch auch für die anstehenden Urwahlen von der Wahlbeteiligung her ein Ergebnis erzielt würde, das die dann gewählten Kolleginnen und Kollegen wirklich mit einem Votum der Bürgerinnen und Bürger in ausreichendem Maße versehen würde. Wichtig wäre es aber auch, weil wir eine Fortsetzung der Wertschätzung der kommunalen Ebene auch durch eine neue Bundesregierung wie in der letzten Wahlperiode des Bundestages erfahren müssten.

Jahrelang haben die kommunalen Themen wie Familienpolitik, Kinderbetreuung, Ganztagsbetreuung in der Schule, örtliche Verkehrssituation und Infrastruktur nicht im Zentrum der Bundespolitik gestanden. Heute lässt sich ganz deutlich konstatieren, dass die Politik die Große Koalition zu einer Berücksichtigung der kommunalen Ebene sowohl in der Beteiligung an politischen Entscheidungen als auch in der finanziellen Unterstützung geführt hat, wie wir sie in den davorliegenden Wahlperioden selten erlebt hatten. Längst werden Bundes- und Landtagswahlen mit kommunalpolitischen Themen entschieden. Und so verwundert es nicht, dass im Bundestagswahlkampf ureigene Themen wie der Ausbau der Kindertagesbetreuung - nebst kostenfreier Plätze – oder die Ganztagsschulbetreuung auf der Agenda stehen.

Wir haben, bedingt durch die über die Kommunen hereinbrechende Flüchtlingswelle, aber auch durch die Möglichkeiten wegen immer weiter steigender Steuereinnahmen seitens des Bundes für die Sozialleistungen und zur Bewältigung des Flüchtlingsproblems sehr viel mehr an finanzieller Unterstützung erhalten als wir dies in den letzten Jahren gewohnt waren. Gleichzeitig hat die Bundes- und Landespolitik erkannt, dass ohne die Organisationsfähigkeit und Kraft der Kommunen die mit der Flüchtlingsproblematik verbundenen Aufgaben nicht hätten gelöst werden können, und dass gerade die kommunale Ebene hier in den letzten Jahren gemeinsam mit den ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern so viel geleistet hat, dass dies auch zu einer Einsicht in der Bundespolitik in Sachen finanzieller Unterstützung im gesamten sozialen Bereich geführt hat. Deswegen wäre es schön, wenn die Bürgerinnen und Bürger diese Politik der letzten fünf Jahre zur Unterstützung der im Bundestag vertretenen Parteien nutzen würden, und nicht mit Blick auf die Flüchtlingssituation den Propheten des Untergangs, die noch keinen einzigen lösungsorientierten Ansatz für die Bewältigung der anstehenden Probleme geliefert haben, zu viel Raum in der Bundespolitik geben würden.

Auf der anderen Seite würde ich mit einer solchen Unterstützung des demokratischen Spektrums im Bundestag aber auch die Erwartung verbinden, dass nicht nur die Schuldenbremse bis 2020 das finanzielle Topthema der Bundespolitik für die nächsten Jahre bleibt, sondern dass die neue Bundesregierung den Mut findet, eine Altschuldenregelung für die gerade in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern stark gebeutelten Kommunen findet, und ähnlich wie jetzt in Hessen auch die Landesregierung sich dazu durchringen könnte, eine solche Lösung mit Unterstützung des Bundes für Rheinland-Pfalz zu finden. Dies wäre auch mit Blick auf die bis Ende des Jahres noch anstehende Evaluierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes nach meiner Auffassung ein Ziel, das der Bund, wenn im Land eine Lösung hierfür gefunden würde, durch eine neue Bundesregierung in erheblichem Maße mit unterstützen könnte. Denn nur weil kommunale Themen zunehmend in den Fokus von Bund und Ländern gerückt sind, bedeutet dieses noch nicht, dass damit alle Probleme der Gemeinden und Städte gelöst sind. Im Gegenteil, hier wird es Aufgabe der kommunalen Spitzenverbände sein, darauf hinzuwirken, dass Regelungen geschaffen werden, die einen Praxistest bestehen und die Finanzierung der Aufgaben für die Gemeinden und Städte gesichert ist. Hier muss der Grundsatz, wer bestellt bezahlt, gelten!

Hoffen wir also darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Hintergründe ein ganz klein wenig bei ihrer Wahlentscheidung mitberücksichtigen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 8/2017

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes