Beides hat Konsequenzen: Das Bundeskartellamt hat dem Land Baden-Württemberg den Holzverkauf für Kommunen und Private untersagt und will außerdem auch die sogenannten vorgelagerten Leistungen dem Wettbewerbsrecht unterstellt sehen. Die EU hat das Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert, seine Förderung zukünftig nur noch direkt zu gestalten, um so einen „diskriminierungsfreien“ Zustand bei der Waldbewirtschaftung sicherzustellen. Das OLG Düsseldorf hat die Auffassung des Kartellamtes bestätigt mit der Folge, dass das Land Baden-Württemberg vor dem BGH nur noch überprüfen lässt, ob auch der sogenannte vorgelagerte Bereich ebenfalls dem Wettbewerbsrecht unterliegt.
Damit ist auch für andere Länder wie Rheinland-Pfalz klar, zumindest der Holzverkauf muss völlig neu organisiert werden und die neuen Organisationen so ausgestaltet werden, dass sie bei einem Urteil des BGH im Sinne des Kartellamts auch noch die Leistungen mit erbringen können, die dem vorgelagerten Bereich zugeordnet sind und bis zu einer entsprechenden Entscheidung derzeit noch von den staatlichen Forstämtern geleistet werden können. Das Land Rheinland-Pfalz muss auf diese Situation reagieren, weil wir alle (Kommunen, Private und Land), die jetzt gemeinsam Holz verkaufen, als Kartellanten betrachtet werden und deshalb schadensersatzpflichtig werden könnten. Deshalb hat das Land in Absprache mit dem privaten Waldbesitzerverband und dem GStB vorgeschlagen, ab dem 01.01.2019 sein Holz selbst zu vermarkten und die verbleibenden Holzmargen in sechs neu zu bildenden eigenständig agierenden kommunalen Holzverkaufsorganisationen zu verkaufen. Selbstverständlich wird niemand verpflichtet, sich daran zu beteiligen.
Warum sechs Organisationen? Das Kartellamt hat ausdrücklich festgelegt, dass nicht mehr als 15% der Holzmenge des Landes über eine Organisation verkauft werden dürfen, weil ansonsten nach seiner Auffassung kein Wettbewerb entsteht. Da wir aber den Kommunen ihren Wald in ihrem Verfügungsbereich einschließlich Brennholz belassen wollen, haben das Land, private Waldbesitzer und der GStB sich so verständigt, dass die Vorgaben des Kartellamts eingehalten werden könnten. Das Land muss durch Änderung des Waldgesetzes hierfür die Grundlage schaffen.
Und wir müssen die entsprechenden Verkaufsorganisationen schaffen, wollen aber bisherige Player auf dem Markt wie selbstvermarktende Waldbauvereine keineswegs verdrängen. Wir haben ca. 2000 waldbesitzende Gemeinden und eine Vielzahl privater kleiner und kleinster Waldbesitzer in Rheinland-Pfalz, die wir gerne für diese Verkaufsorganisationen gewinnen wollen. Dies aber erfordert die Solidarität der Beteiligten. Wir können keine sechs Verkaufsorganisationen gründen, ohne zu wissen, über welche Holzmengen wir dort verfügen. Nur so lässt sich ganz grundsätzlich eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Organisation finden. Gleichzeitig müssen wir das Risiko des Scheiterns einkalkulieren, weshalb wir derzeit eine GmbH wegen der beschränkten Haftung favorisieren. Wir müssen dort mit dem Personal arbeiten, das sich bereits jetzt mit dem Metier auskennt, aber nicht sofort von uns übernommen werden kann. Wir müssen sowohl IT-technisch als auch finanztechnisch die Abwicklung des Verkaufs und die Verteilung der Erlöse auf die Holz liefernden Kommunen und privaten Waldeigentümer sicherstellen. Dafür sind wir in einem sehr engen Zeitfenster bis 01.01.2019 unterwegs.
Deshalb bitte ich Sie herzlich um Ihre Unterstützung. Wir brauchen hier solidarisches kommunales Handeln. Wir würden gerne die Verbandsgemeinden als GmbH-Beteiligte nur in den Holzverkauf einbinden, weil wir dann über die dortigen Einheitskassen auch den Verkauf und die Einnahmeverteilung ermöglichen könnten. Ob hierzu eine Änderung der Gemeindeordnung notwendig wird oder dies als Geschäft der laufenden Verwaltung abgewickelt werden kann, prüfen wir derzeit mit der Landesregierung. Dabei wissen wir nicht sicher, ob die Holzverkaufsumsätze von ca. 15-20 Mio. Euro betriebswirtschaftlich ausreichend für eine Organisation sind. Wenn wir aber Ihr Holz aus den Kommunen für den Verkauf nicht erhalten, wird es nicht gelingen, diese Organisationen ins Laufen zu bringen und in ähnlicher Weise wie bisher über Landesforsten Ihr Holz für den Markt verfügbar zu machen und die Einnahmen für Ihre Haushalte zu erzielen.
Selbstverständlich sehen wir hier das Land in der Verpflichtung für eine (direkte) Anschubfinanzierung. Diese ist auch ministeriell vorbehaltlich der Entscheidung in Landesregierung und Landtag zugesagt. Die Mittel dafür müssten aus dem kommunalen Finanzausgleich für die bisher dort abgedeckten Leistungen von Landesforsten an die neu zu schaffenden Organisationen zurückfließen. Aber nur mit Ihrem Einverständnis, sich diesen Organisationen für den Holzverkauf anzuschließen, mit Ihrer Solidarität mit anderen Kommunen, lässt sich eine solche kurzfristige Umsetzung auch langfristig betriebswirtschaftlich erkennbar möglich und finanzwirtschaftlich für alle positiv realisieren.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2017
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes