Altschulden und kommunaler Finanzausgleich – noch einmal


Dort hatte der Verfassungsgerichtshof darauf hingewiesen, eine Überprüfung sei erst dann gerechtfertigt, wenn nach Ablauf der in diesem Gesetz festgelegten Evaluierungsfrist neue Erkenntnisse über die Auswirkung dieses Gesetzes nach Ablauf einer Frist von drei Jahren möglich sei. Die Gespräche hierüber und mit dem Ministerrat am 17.10.2017 lassen ganz klar eine Zielrichtung erkennen: Die Kommunen sollen weiter ihre Einnahmesituation verbessern. Das Land setzt damit in erster Linie auf einen horizontalen Ausgleich, wie es auch schon in der Koalitionsvereinbarung der drei die Landesregierung tragenden Parteien festgelegt ist. Dabei geht die Landesregierung davon aus, dass zunächst einmal darauf gesetzt werden soll, in den Kommunen einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu erreichen.

Unabhängig davon, ob ein solches Ergebnis der Evaluierung wegen der fehlenden Differenzierung der Größenklassen der einzelnen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz überhaupt trägt, ist meines Erachtens mit Blick auf die noch nicht abgeschlossene Diskussion eine vernünftige Lösung in der kommunalen Finanzausstattung für die Zukunft nur dann möglich, wenn in diese Überlegung auch die Altschuldenproblematik mit einbezogen wird. Im Moment wird aber offensichtlich mit Blick auf die gerichtliche Überprüfung und die dortigen Überlegungen versucht, so schnell wie möglich ein neues Finanzausgleichsgesetz zu schaffen.

Innenminister Roger Lewentz hat in der Ministerratsrunde den zeitlichen Rahmen für die Neugestaltung des LFAG bis zum Herbst nächsten Jahres angegeben.

Deswegen bin ich der Auffassung, dass hier eine schnelle Neugestaltung des LFAG der falsche Weg ist. Diesen Zeitraum sollte man nutzen, um auch eine Lösung der Altschuldenproblematik in Rheinland-Pfalz anzustreben. Denn ohne die Belastung der Kassenkreditzinsen würde die Gestaltung des Finanzausgleichs zumindest den Hauch einer Chance auf eine sowohl horizontal als auch vertikal geartete Austarierung der Parameter eines neuen Finanzausgleichs bieten. Kommt es aber jetzt unter Beibehaltung der derzeitigen Situation nur zu einer neuen Verteilung auf der horizontalen Ebene, ist meines Erachtens nur eines sicher: Die Altschulden und damit der Kassenkreditbedarf werden weiter steigen und auch der neue Finanzausgleich wird nicht dazu führen, dass die Finanzausstattung der Kommunen so verbessert wird, dass die Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz ihre Kassenkredite entscheidend abbauen können.

Mir wäre es lieber, alle Beteiligten setzen sich zusammen, nutzen die Chance und versuchen einen Weg zu finden, der unter Einbeziehung der Altschuldenfrage wenigstens den Ausstieg aus der Verschuldung ein bisschen mehr möglich macht als dies bei einem aus meiner Sicht jetzt geplanten „Schnellschuss“ denkbar ist.



GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 10/2017

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes