2016 und ein kleiner Ausblick auf das kommende Jahr


Zum einen ist in der Frage der KiTa-Finanzierung die Normenkontrollklage der Stadt Neustadt adW und anderer Kommunen abgewiesen worden. Die antragstellenden Kommunen hatten unter Berufung auf das Konnexitätsprinzip des Art. 49 Abs. 5 Landesverfassung geltend gemacht, dass das Land den Kommunen einen Ausgleich für die Mehrkosten gewähren müsse, die ihnen in Folge des Kinderförderungsgesetzes des Bundes vom 10. Dezember 2008 entstehen. Das Gericht hat vereinfacht gesagt festgestellt, dass es an einem konnexitätsrelevanten Sachverhalt fehle. Hierfür müsse die Aufgabenübertragung dem Land ursächlich zuzurechnen sein. Ein bloßes Unterlassen des Landes etwa in Form des Unterlassens der Rückholung einer Aufgabe reiche als konnexitätsrelevanter Verursachungsbeitrag nicht aus. Der Verfassungsgerichtshof hat damit auf die Frage nach der Anwendung des landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips auf bundesgesetzliche Erweiterungen landesgesetzlich übertragener kommunaler Aufgaben eine sehr knappe und – wie die Verneinung schon der Antragsbefugnis zeigt – harte Antwort gegeben. Von der dem landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzip zugedachten Schutzfunktion bleibt nach dem Urteil für die rheinland-pfälzischen Kommunen nicht viel übrig.

Im Falle der Frage, ob die Reform Landesfinanzausgleichsgesetzes von 2014 verfassungsgemäß ist, hat das Gericht in allererster Linie darauf abgestellt, dass der Zeitraum für eine Überprüfung seit Inkrafttreten des Gesetzes viel zu kurz ist, um hier zu einer angemessenen gerichtlichen Überprüfung zu kommen, und auf die Evaluierung abgestellt, die im Gesetz nach Ablauf von drei Jahren vorgesehen ist. Der Verfassungsgerichtshof hat damit die Kommunen auf den sogenannten „langen Rechtsweg“ (Widerspruch gegen die Schüsselzuweisungsbescheide und den Weg über die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte) verwiesen.

Bei der Kindertagesstättenfinanzierung ist es uns im Vorfeld der Entscheidungen beim Verfassungsgerichtshof gelungen, mit dem Land eine Einigung darüber zu erzielen, wie hier bei der Finanzierung durch die Kommunen rückwirkend nachgebessert werden kann. Der Betrag von 25 Mio Euro hat nachher in der Verteilung in der Regeln auch jene Ebenen erreicht, die die Hauptlast der Investitionskosten beim U3-Ausbau getragen haben

Bezüglich des LFAG wird die Landesregierung die gesetzlich geforderte Evaluierung im Jahr 2017 vorzehmen, und gleichzeitig zugesichert, dass bei entsprechender, für die Kommunen günstiger, gerichtlicher Entscheidung nicht nur die klagenden Kommunen davon profitieren werden, sondern alle Kommunen in Rheinland-Pfalz.

Bis zur Wahl war die politische Diskussion ganz wesentlich vom Thema der Flüchtlingsfrage geprägt.
Auch hier hatten wir im Vorfeld der Wahl mit der Landesregierung nach zähen Verhandlungen ein vernünftiges Ergebnis der Beteiligungen des Bundes und des Landes an den Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge erzielt. Für jeden Flüchtling, der an die Kommunen weitergeleitet wurde, hatte das Land bis zur Entscheidung über das Asylverfahren einen Betrag von 848 Euro pro Monat für Unterkunft und Betreuung gegenüber den Kommunen zugesagt. Darüber hinaus ist für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung derjenigen, die trotz eines ablehnenden Bescheides aufgrund der politischen Gegebenheiten in ihrem Heimatland in Deutschland geduldet worden sind, für alle Betroffenen gegenüber den Kommunen ein Betrag von 35 Mio Euro seitens des Landes zugesichert worden. Diese Verhandlungsergebnisse mit der Landesregierung vor der Wahl sind heute noch für die finanzielle Situation auf der kommunalen Ebene eine positive Grundlage und der wesentliche Grund für den erstmals seit 25 Jahren positiven Finanzierungssaldo. Das Thema Flüchtlinge wird uns auch in diesem Jahr weiter begleiten. Im Jahr 2016 haben ca. 280.000 Flüchtlinge den Weg nach Deutschland gefunden. Diese Zahl ist größer als die Zahl der Einwohner unserer Landeshauptstadt Mainz. Auch für diese Menschen müssen Wohnung, Betreuung, Zukunft in Sachen Ausbildung und Arbeitsplatz und eventuell dauerhafter Verbleib in unserem Land geklärt werden.

Nach Rheinland-Pfalz kamen 2016 rund 16.000 Geflüchtete, die es dann auch unterzubringen gilt. Auch hier zum Vergleich: Das entspricht einer Einwohnerzahl einer Kleinstadt wie z.B. Boppard.

Nach einer schwierigen Koalitionsfindung hat die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag ihre Ziele festgelegt. Beim Thema Kindertagesstätten und Schulen habe ich bereits in den beiden letzten Kommentaren die dortigen Zielsetzungen und unsere Anmerkungen deutlich gemacht.

Ein Thema hat uns jedoch sofort beschäftigt: das Thema Teilfortschreibung Windkraft im Landesentwicklungsprogramm. Mit dieser Fortschreibung sind viele Bemühungen der kommunalen Ebene in den letzten fünf Jahren über Festlegungen in den Flächennutzungsplänen, zu einer Unterstützung der erneuerbaren Energien im Bereich Windkraft zu kommen, zu einem großen Teil für unmöglich erklärt worden. Alle unsere Bemühungen, hier eine verbesserte Übergangsregelung für die Kommunen zu erzielen, die zum Teil mit erheblichem Planungsaufwand in ihren Gemeinden versucht hatten, das Thema Windkraft auch für ihre eigene finanzielle Situation besser zu nutzen, sind durch den Beschluss des Ministerrates im September diesen Jahres zunichte gemacht worden. Wir hätten hier insbesondere von der neu an der Landesregierung beteiligten FDP eine andere Position deswegen erwartet, weil hier in erheblichem Maße Investitionen und Einnahmen der Kommunen verlorengegangen sind. Eine wirtschaftliche Betrachtung dieser Situation können wir hier nicht erkennen.

Persönlich wird sich für mich 2017 ebenfalls etwas ändern: Mit Ende des Jahres werde ich aus dem Amt als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied ausscheiden.

Ich wünsche Ihnen allen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2017 und erhoffe mir, dass die Politik nicht aus den Augen verliert, dass die Kommunen die Keimzelle demokratischer Entscheidungen sind und deswegen auch mit der notwendigen Finanzkraft ausgestattet werden müssen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 1/2017

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes