Damit verbunden war auch die Möglichkeit für die Verbandsgemeinden, über eine Änderung des Flächennutzungsplanes neben den bereits festgelegten Vorrangflächen im Rahmen der Raumordnung weitere geeignete Windkraftflächen auszuweisen und festzulegen. Dies bedeutete natürlich, dass – zum Teil auch mit Unterstützung der Windkraftbetreiber – diese Gemeinden in erheblichem Maße zur Schaffung der Planungsvoraussetzungen über den Flächennutzungsplan eine Menge Geld für die dafür notwendigen Gutachten zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit in die Hand genommen haben. Viele der Flächennutzungsplanungsverfahren, die gerade wegen der vielfach notwendigen Gutachten sehr lange gedauert haben, stehen jetzt vor dem Abschluss oder sind gerade genehmigt worden. Der Aufwand fast aller Gemeinden geht in dem Bereich in eine Größenordnung von mehreren Hunderttausend Euro, oft im oberen Bereich. Nach der derzeitigen Rechtslage sind bis zur Einbringung der neuen Teilfortschreibung in den Ministerrat alle diese Flächennutzungspläne rechtlich auch genehmigungsfähig.
Aber selbst mit der Genehmigung der Flächennutzungsplanung bedarf es ja der Einzelgenehmigung der Windkraftanlagen. So kann es passieren, dass zwar die mit teuren Gutachten ermöglichte Flächennutzungsplanung dann für die Einzelgenehmigung deswegen nicht mehr als Grundlage herangezogen werden kann, weil bei Vorlage der Teilfortschreibung im Ministerrat dann für die zu treffende Einzelfallentscheidung bereits die raumordnerischen neuen Aspekte mit zu beachten sind. Fazit: Die davon betroffenen Kommunen haben im Vertrauen auf die Landespolitik in erheblichem Maße in die Änderung der Flächennutzungsplanung mit Blick auf die Schaffung erneuerbarer Energien investiert. Die neue Landesregierung, namentlich der Partner FDP, der die Änderung in der Koalitionsvereinbarung an dieser Stelle durchgesetzt hat, nimmt damit für die Zukunft den betroffenen Gemeinden die über die bisherigen Einnahmeverhältnisse hinausgehenden verbesserten Einnahmen und belässt ihnen gleichzeitig auch noch die Kosten für die Flächennutzungsplanung, die damit nutzlos aufgewendet worden sind.
Es fällt mir schwer zu glauben, dass ausgerechnet die Partei in der Koalition, die im Wahlkampf darauf abgestellt hat, dass sie für eine effiziente Verwendung der öffentlichen Mittel einsteht, an dieser Stelle die betroffenen Gemeinden mit dem Hinweis auf ein paar Härtefälle, die man hinnehmen muss, auf diese Art und Weise im Regen stehen lässt.
Es ist klar, dass es im Vollzug der geplanten Änderung des Landesentwicklungsprogramms bald keine Ermessensspielräume mehr gibt, wenn wie geplant die Vorlage für die Teilfortschreibung im Ministerrat abgesegnet ist. Dann ist auch für das Innenministerium und die nachgeordneten Bereiche die Beachtung der raumordnerischen Prinzipien der Teilfortschreibung Grundlage jeder weiteren Entscheidung im Einzelfall.
Deswegen wäre es mehr als vernünftig, wenn die Landesregierung die sie tragenden Parteien an dieser Stelle, und dies trifft insbesondere den Partner FDP, nach einer politischen Lösung suchen würden, die eine Entscheidung im Einzelfall erst in absehbarer Zeit möglich machen könnte. Die Konsequenz wäre, dass nicht bereits im September die Vorlage im Ministerrat erfolgt. Meine Bitte geht deshalb dahin, Vernunft vor politischer Rigidität walten zu lassen.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 8/2016
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes