Kommunale Entlastung?


2016 wurde aber auch eine andere wichtige Weiche für die Kommunen gestellt: Im Juni einigten sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über einen Weg, wie die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zugesagten Mittel zur Entlastung der Kommunen – bundesweit 5 Milliarden Euro jährlich – weitergeleitet werden. 

Weiterhin sind für die Jahre 2016, 2017 und 2018 je 2 Milliarden für die Integration der Flüchtlinge aus Bundesmitteln an die Länder weitergegeben worden. Auf Rheinland-Pfalz fällt somit ein Anteil von 96 Millionen Euro jährlich; insgesamt 288 Millionen Euro.

Bezüglich der Integrationspauschale für 2016, 2017 und 2018 bleibt festzuhalten, dass  Integration vor Ort stattfindet. Auf der kommunalen Seite sind erhebliche Mehrkosten, zum Beispiel auf der Personalseite für die Betreuung der Flüchtlinge und die Organisation der freiwilligen Hilfsbereitschaft sowie in der Organisation und Betreuung von Kindern in Kindergärten oder die Beschaffung von Wohnungen auf allen kommunalen Ebenen entstanden (Ortsgemeinden / Verbandsgemeinden / kreisfreie Städte / Kreise / große kreisangehörige Städte). Integration findet vor allem auch in Jugendtreffs, Sozialeinrichtungen, Volkshochschulen, in Bürger- und Mehrgenerationenhäusern oder über Projekte und Veranstaltungen, die die Menschen zusammenbringen, statt.
Aber auch das Land Rheinland-Pfalz hat in erheblichem Maße zusätzliche Aufwendungen, zum Beispiel für mehr Lehrer, Deutsch- und Integrationskurse, Erstaufnahmeeinrichtungen etc.

Wir waren deshalb der Ansicht, dass es unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Aufgaben auf allen Seiten zu einer Verteilung der jährlich 96 Millionen für Rheinland-Pfalz kommen müsste. Die Landesregierung hat angeboten, im Jahr 2016 die jährlichen 96 Millionen für Rheinland-Pfalz an die Kommunen weiterzuleiten und diese Mittel für 2017 und 2018 dem Landeshaushalt zuzuführen.

Wir haben deutlich gemacht, dass wir bei der Verteilung nicht damit einverstanden sind, dass die Weiterleitung anhand der Einwohnerschlüssel der Träger auf die (vermeintlichen) Kostenträger Kreisfreie Stadt und Landkreise erfolgen kann. Denn Integration findet vor Ort in den Städten, großen kreisangehörigen Städten, Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und Ortsgemeinden statt und geht über die im Sozialgesetzbuch normierten Aufgaben hinaus. Ein zu dieser Problematik stattgefundenes Gespräch im Finanzministerium führte zu keinem Ergebnis, weil der Landkreistag darauf bestand, dass die Landkreise die Mittel erhalten und dort über die Verteilung entschieden werden soll.

Deswegen ist bei diesem Gespräch über mehrere Kompromissvorschläge gesprochen worden.

Nach unserer Auffassung ist der Vorschlag des Finanzministeriums, das sich eine Orientierung an den Umlagesätzen vorstellen könnte, durchaus akzeptabel. Danach würde von den einem Landkreis (nach Einwohnern) zustehenden Mitteln der Landkreis zunächst einen Anteil gemäß dem Umlagesatz der Kreisumlage behalten, sodann erfolgt eine Verteilung der restlichen Mitteln nach Einwohnern auf die verbandsfreien und die Verbandsgemeinden. Nach dem gleichen Prinzip wird anschließend die Verteilung innerhalb der Verbandsgemeinden auf die Ortsgemeinden vorgenommen. Zu diskutieren wäre, ob die landesweit durchschnittlichen Umlagesätze oder die konkreten Maßstab sein sollen. Sachdienlicher wären unseres Erachtens die letztere Variante.
Unabhängig von dieser Frage hat jedoch der Landkreistag  eine solche Aufteilung strikt abgelehnt.

Wir könnten uns auch ein sogenanntes Kombimodell vorstellen: Die eine Hälfte der 96  Millionen erhalten die kreisfreien Städte und die Landkreise nach Einwohnerschlüsse mit der Maßgabe, darüber mit den kreisangehörigen Gemeinden Einigung zu erzielen. Dabei sollte auch die Sondersituation der großen kreisangehörigen Städte, die in eigener Trägerschaft ein Jugendamt betreiben und diesbezüglich hinsichtlich der Integrationsarbeit besonderen finanziellen Belastungen unterliegen, berücksichtigt werden. Die andere Hälfte wird entsprechend der tatsächlichen Umlagesätze der Kreise und Verbandsgemeinden erteilt. Eine solche Lösung wäre für uns vertretbar, wenn die Berücksichtigung der betroffenen großen kreisangehörigen Städte nicht zu Lasten der übrigen Gemeinden in einem Kreis erfolgt. Diese auch für die großen kreisangehörigen Städte gute Lösung fand ebenfalls seitens des Landkreistages eine vehemente Ablehnung. Deswegen sind wir zunächst einmal gespannt auf den nun anstehenden Gesetzesentwurf aus dem Finanzministerium.

Bei der Entlastung in Höhe von 5 Milliarden ab dem Jahr 2018 ergeben sich drei Verteilungswege:

  1. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird um 2,4 Milliarden erhöht; davon erhält Rheinland-Pfalz 96,6 Millionen Euro.
  2. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU)  wird um 1,6 Milliarden aufgestockt. Rheinland-Pfalz bekommt davon einen Anteil von 53,7 Millionen Euro.
  3. Der Umsatzsteueranteil der Länder steigt um 1 Milliarde. Davon entfallen auf Rheinland-Pfalz 49,4 Millionen.

Diese dauerhafte Entlastung ab 2018 ist ausgesprochen erfreulich.

Wir sind davon ausgegangen, dass diese Mittel vollständig den Kommunen zustehen. Die Landesregierung hat sich jedoch darauf berufen, dass die Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder von einer Milliarde ursprünglich für die Eingliederungshilfe vorgesehen war. Sie ist deshalb der Auffassung, dass ihr von dieser einen Milliarde ebenfalls ein großer Anteil zugute kommen muss.

Deshalb hat die Landesregierung vorgeschlagen, die Mehreinnahmen des Landes mit dem regulären Verbundsatz in den kommunalen Finanzausgleich einzubringen. Dies ist in etwa bei 49,4 Millionen ein Betrag von 10 Millionen Euro.

Ich merke allerdings an, dass die Eingliederungshilfe zu 50% vom Land und zu 50% von den Kommunen getragen wird.

Mit Blick auf andere Bundesländer ist aber anzuerkennen, dass hier wirklich ein Angebot der Landesregierung an die Kommunen gemacht wurde. In allen Fällen haben wir jedoch darauf gepocht, dass die zusätzlichen finanziellen Leistungen in die Evaluierung des kommunalen Finanzausgleichs nicht mit eingebracht werden dürfen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 10/2016

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes