1. Kindertagesstättengesetz-Novelle
Das Land plant hier eine fundierte Erhebung des Erreichten sowie insbesondere eine Evaluierung der Finanzierungsregelung und der Steuerungsinstrumente. In einem Gespräch mit der zuständigen Ministerin ist deutlich geworden, dass zeitnah und unter früher Einbindung der betroffenen Organisationen das Verfahren eingeleitet und umgesetzt werden soll. Dabei zielen die Änderungen auf drei Bereiche ab:
a) | Finanzierung/Struktur Hier ist beim KiTa-Tag der Spitzen eingefordert worden, dass der Bund mit in die Pflicht genommen werden soll. Darüber hinaus sollen Vereinfachungen der Bedarfsplanung auf den Weg gebracht werden. |
b) | Qualitätssicherung und Weiterentwicklung (dabei geht es insbesondere um Fragen des Personalschlüssels und der Leistungsfreistellung). |
c) | Beteiligung und Rechte und Pflichten der Eltern |
Wir sind beim KiTa-Tag der Spitzen gebeten worden, bis zum 16.12.2016 Themenfelder oder einzelne Aspekte zu benennen, die im Rahmen der Evaluation der Finanzierungssysteme und Steuerungsinstrumente mit Blick auf die Novelle berücksichtigt werden sollen. Diese sollen dann öffentlich auf den KiTa-Server eingestellt werden, um die Diskurse abzubilden.
Aus unserer Sicht ist dabei die Analyse der Betriebskosten ganz wesentlich. Hierzu hat am 21.11.2016 eine Informationsveranstaltung stattgefunden. Außerdem soll es am 2.12.2016 noch eine Veranstaltung, aber ausschließlich mit den Vertretungen der Jugendämter, zum Thema Veränderungen bei der Bedarfsplanung geben.
Nach den Gesprächen mit Vertretern des zuständigen Ministeriums ist – auch in Anbetracht der Schuldenbremse – davon auszugehen, dass das Land seinen Finanzierungsanteil künftig wohl deckeln wird.
Es ist zwar schön, wenn das Land darauf setzt, dass der Bund dauerhaft mit in die Finanzierung einbezogen werden kann, wir befürchten jedoch, dass eine Förderungsfinanzierung an dieser Stelle langfristig, stetig und verlässlich in der auslaufenden Periode des Bundestages nicht mehr zu erwarten ist. Da die Eltern ebenfalls nicht mehr an den Kosten beteiligt werden und mittlerweile Rechtsgutachten vorliegen, die eine Förderungsfinanzierung der freien Träger - sofern sie den Einsatz von Eigenmitteln fordert - mit den Strukturprinzipien des SGB VIII als unvereinbar bewerten, müssen wir davon ausgehen, dass die kommunale Seite (seien das nun die Jugendämter oder die kommunale Einrichtungsträger) künftig noch höher belastet werden soll.
Deswegen haben wir gefordert, dass neben den Jugendämtern auch die Vertretung der Einrichtungsträger in die Methodik bzw. Systematik der Auswertung und Analyse der Ergebnisse durch das Land eingebunden werden. In der Vergangenheit, z.B. bei der Aufbereitung der investiven Kosten, hat man dies abgelehnt.
2. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung bei der Kinderbetreuung
Hier wird im Koalitionsvertrag darauf abgestellt, dass Angebote für frühkindliche Kindertagesbetreuung in der Fläche kontinuierlich und offensiv gesteigert werden und bedarfsgerecht ausgebaut werden sollen. Gleichzeitig sollen Öffnungszeiten flexibilisiert und die Randzeitenbetreuung verbessert werden.
Dies alles wird sowohl von Bundes- als auch von Landesseite vorangetrieben. Seit 2014 gibt es hierzu ein Communiqué „Frühe Bildung entwickeln und finanziell sichern“ sowie eine Arbeitsgruppe, die das Ziele hatte, gemeinsame Handlungsziele und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen zu erarbeiten. Ein Zwischenbericht der Ergebnisse wurde m Rahmen einer Fachtagung am 15.11.2016 in Berlin vorgestellt.
So begrüßenswert diese Initiative auch ist, so ist gleichzeitig zu fordern, dass hierfür von Bundesseite ggf. zusätzlich bereit gestellte finanzielle Mittel bei den Kommunen vor Ort auch ankommen müssen. Weiter müssen die unterschiedlichen Ausgangslagen in den einzelnen Bundesländern und Kommunen ausreichend berücksichtigt und vor Ort entschieden werden, welches Qualitätsziel Priorität hat und zunächst in Angriff genommen wird, um die vorhandenen Strukturen zu verbessern.
Auch der vom Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit an der Hochschule in Koblenz entwickelte Ansatz „Qualitätsentwicklung im Diskurs“ hat im Land gegriffen. Zwischenzeitlich hat das Institut mit ca. 10% aller KiTas in Rheinland-Pfalz Beratungsverträge abgeschlossen (nach Angaben von Prof. Schneider zum Beispiel im Bereich Bitburg, Bad Kreuznach und Neuwied). Es ist zur Qualitätssicherung und -entwicklung erneut einen begleitenden Beirat einzurichten, an dem auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden sollen. Dabei soll auch das Thema „Künftige Trägerstrukturen“ mit einbezogen werden.
So sehr man auch diese Initiative begrüßen kann, muss jedoch deutlich gemacht werden, dass dies nur mit einer konkreten Aussage zur Finanzierung versehen so weiter vorangetrieben werden kann. Aus unserer Sicht bedeutet dies, dass das Land sich nicht darauf zurückziehen kann, dass es sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe handelt. Es muss sich aus unserer Sicht mit einem deutlich höheren Anteil an originären Landesgeldern an solchen Entwicklungen beteiligen. Es kann nicht sein, dass die Landesförderung der wichtigen Aufgabe der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung – wie bislang der Landesanteil an den Personalkosten – künftig ebenfalls zum weit überwiegenden Anteil aus dem kommunalen Finanzausgleich bezahlt wird. Auch flexiblere Öffnungszeiten sind nicht zum Nulltarif zu haben. Auch hier muss man ganz klar sagen, wie das personell und finanziell sichergestellt werden soll. An einer Stelle jedoch werden wir unsere Augen ganz besonders offenhalten: Eine verpflichtende Änderung der Trägerschaften von Einrichtungen, z.B. von der Ortsgemeinde zur Verbandsgemeinde oder gar noch höhere Ebenen, ist mit uns nicht zu machen.
3. Inklusion in Kindertagesstätten
Hierzu fordert der Koalitionsvertrag eine schrittweise Weiterentwicklung, damit Kinder mit Behinderungen dort spielen und lernen können und gefördert werden.
Aber auch hier bleiben zwei Themen offen. Erstens: Wie wird das bei immer weiter steigenden Anforderungen finanziert? Zweitens: Wie erfolgt die Qualifizierung des dafür notwendigen Fachpersonals in der KiTa? Das scheint uns nur dann vernünftig regelbar, wenn es hierzu ein Inklusionsfinanzierungsgesetz mit angemessener Beteiligung des Landes und des Bundes geben wird.
4. Die Partizipation von Eltern in Kitas
De Partizipation von Eltern in Kitas soll gestärkt und die verschiedenen Formen der Mitbestimmungsmöglichkeiten und -rechte der Eltern auf örtlicher, regionaler und landesweiter Ebene auch rechtlich konkreter verankert werden.
Aktuell hat der Landeselternausschuss eine 48-seitige Broschüre zur Elternmitwirkung in den KiTas herausgegeben. Unser Fachausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.02.2016 dafür ausgesprochen, dass die Verantwortung für diese Broschüre ausschließlich beim Landeselternausschuss verbleiben sollte.
Darüber hinaus wird auch im Hinblick auf Einzelheiten der geplanten verstärkten Elterneinbindung Gesprächsbedarf gesehen, zumal bereits in der Vergangenheit diverse Sollregelungen bezüglich der Mitwirkung der Eltern im Gesetz verankert wurden.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2016
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes