Dabei wird das Thema des Familiennachzugs in den nächsten Jahren noch eine besondere Bedeutung bekommen. Im letzten Jahr ist die Problematik der Finanzierung der Integrationskosten zwar immer angesprochen worden, war aber stets von anderen Aufgaben überlagert.
Viele Kommunen, selbst die, denen quasi das Wasser schon bis zum Hals steht, haben die finanziellen Auswirkungen gegenüber einer Willkommenskultur hintangestellt und sich weiter verschuldet!
Das darf für die Zukunft so nicht weitergehen. Welche Konsequenzen eine nur oberflächliche Erfassung der Kosten hat, konnten wir bereits bei den Kosten der Betreuung, Unterkunft und Gesundheitsfürsorge für das Jahr 2016 klar erkennen. Der Bund hat hier unter Bezugnahme auf das Statistische Bundesamt 670 Euro pro Monat und Flüchtling für ausreichend gehalten. Er hat sich dabei auf die Angaben gestützt, die die kommunale Seite den Statistikern geliefert hat. Dabei wurden die Kosten viel zu undifferenziert erfasst zu Lasten der Kommunen.
Wir alle wissen und wussten: Die Aufwendungen im Jahre 2015 waren höher und werden auch in den kommenden Jahren viel höher sein. Deswegen haben wir uns mit dem Land in den Verhandlungen über die seitens des Bundes bereitgestellten zusätzlichen Mittel auf eine höhere Pauschale verständigen können. Gleichzeitig darauf hingewiesen, dass in einem weiteren Schritt eine Lösung insbesondere für die Personal- und Integrationskosten her muss. Hierauf werden wir auch weiter drängen.
Wenn wir die tatsächliche finanzielle Belastung besser belegen wollen – gegenüber Bund und Land –, müssen wir auf allen kommunalen Ebenen bei uns – in den Ortsgemeinden und den Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden – anders als bisher wesentlich genauer die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sowie den Personal- und Sachaufwand als auch die Investitionskosten erfassen.
Noch sehr viel schwieriger dürfte es werden, den kommunalen Aufwand für die Integrationskosten für die anerkannten Asylbewerber und die dann nachziehenden Familien sowie die Personen mit Bleiberecht zu bestimmen. Denn können die Menschen nach Abschluss des Asylverfahrens ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, wird im Regelfall ein Wechsel in den Hartz-IV-Bezug erfolgen. Auch wird ein Großteil dieser Personengruppe nicht allein eine Wohnung finden, die Sprache lernen und sich in unserer Gesellschaft zurecht finden, sodass selbstverständlich weitere Unterstützung seitens der Gemeinde, ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer gefragt sein wird. Zudem müssen gegebenenfalls neue Kita-Plätze, größere Schulen und weiterer Wohnraum geschaffen werden.
Was wir bräuchten, wäre ein Tool, mit dem in vereinfachter Form die Kosten aus allen Produkten und Produktgruppen ermittelt, erarbeitet und zusammengestellt werden können.
Ich kann nur alle kommunalen Verantwortungsträger bitten, ihre Verwaltungen anzuhalten, diese Kosten en detail zu erfassen, weil sonst jede Grundlage für die Festlegung der kommunalen Aufwendungen in diesem Bereich für die Zukunft fehlt.
Ein hartes, aber notwendiges Geschäft für die Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und Städte und Ortsgemeinden.
Die Integration der Flüchtlinge wird in den nächsten Jahrzehnten eine große Herausforderung bleiben. Ob sie uns gelingt, wird die Zukunft unseres Landes, unseren Wohlstand und darüber, wie wir leben werden, maßgeblich beeinflussen. Ein Großteil der Integrationsarbeit wird dabei auf kommunaler Ebene erfolgen. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben uns aber auch gleichzeitig gezeigt, dass Integration kein Selbstläufer ist. Bund und Länder sind daher in der Pflicht, die Gemeinden und Städte hierbei mit allen Kräften zu unterstützen.
Neben der Finanzierung der Integrationskosten müssen wir aber auch darüber reden, wie die Mittel sinnvoll und nachhaltig eingesetzt werden. Derzeit ist festzustellen, dass mit ihrer Anerkennung viele Flüchtlinge die Gemeinde verlassen, in der sie bislang gelebt haben, und in die Großstädte oder Ballungszentren abwandern. Das bedeutet zum einen, dass diese Räume mit einem massiven Anstieg ihrer Sozialausgaben zu rechnen haben. Gleichzeitig bedeutet es aber auch, dass sich in der bisherigen Wohnsitzkommune Personal sowie Ehrenamtliche mit großem Engagement eingebracht haben und die Gemeinde mit entsprechenden Kosten weitere Wohnungen gebaut, Kita-Plätze geschaffen oder das Schulgebäude erweitert hat, aber diese Räume nunmehr überflüssig erscheinen. Eine zeitlich befristete Residenzpflicht auch nach Abschluss des Asylverfahrens könnte eine Überforderung unserer Gesellschaft und ein weiteres Auseinanderdriften zwischen Stadt und Land verhindern und gleichzeitig den Gemeinden und Städten auch im ländlichen Raum Planungssicherheit schaffen.
Eine solche Residenzpflicht kann aber nur zum Erfolg führen, wenn die weiteren Rahmenbedingungen stimmen. Neben ausreichend vorhandenem Wohnraum gehört hierzu insbesondere ein Konzept, das einen entsprechenden Ausbildungs- und Arbeitsmarkt schafft, der den Menschen vor Ort eine Perspektive gibt. Notwendig sind die Finanzierung gezielter Strukturförderung und der Ausbau von Infrastrukturen, besonders in den ländlichen Regionen.
Je attraktiver die Lebensbedingungen für die Menschen im ländlichen Raum – Einheimische wie Flüchtlinge – sind, desto besser sind die Aussichten für eine erfolgreiche Integration!
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 1/2016
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes