1. Digitale Bildung entscheidet
Hier wird eindeutig formuliert, dass das Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ fortentwickelt werden soll und insbesondere in den Grundschulen die digitale Bildung ausgeweitet werden soll.
Aus unserer Sicht ist der Erwerb digitaler Kompetenzen für die Berufs- und Lebenschancen von zentraler Bedeutung. Deshalb ist es richtig, die Vermittlung von Medienkompetenz und digitale Bildungsinhalte fächerübergreifend und flächendeckend im Bildungssystem sicherzustellen. Dies setzt allerdings voraus, dass nicht nur in Deutschland, sondern insbesondere in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur tatsächlich entwickelt und zur Verfügung gestellt wird. Sonst ist in einem Land wie Rheinland-Pfalz schulische Medienbildung, also das Lernen mit Medien und das Lernen über Medien, so schnell nicht möglich.
Im Koalitionsvertrag ist deshalb angekündigt, dass bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 MB/sec umgesetzt sein soll. Aus unserer Sicht betrifft dies, wenn digitale Bildung wirklich ernst genommen werden soll, auch vorrangig unterversorgte Gebiete.
Nur dann können die Inhalte der Medienbildung und die Nutzung digitaler Medien im Unterricht infrastrukturell sichergestellt werden. Dazu gehören sowohl die Hardware als auch Breitbandinternetanschlüsse und Schulserver als auch Software inklusive Lizenzen, die auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden müssen. Und die Inhalte der Medienbildung müssen in den Lehrplänen verankert und die Schulen so ausgestattet werden, dass digitale Lernmittel auch wirklich in ausreichender Form zur Verfügung stehen.
Hier wird es – wie immer – auch um die Finanzierung gehen. Wir sind der Auffassung, dass Umfang und Grenzen der Medienbildung nicht der einzelnen Schule und dem jeweiligen Schulsachaufwandsträger Kommune und dessen finanziellen Möglichkeiten alleine überantwortet werden können. Wir sehen hier das Land im Rahmen seiner Verantwortung für das Bildungswesen in der Pflicht, den Schulträgern die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen.
Erfreulich ist, dass auch auf Bundeebene das Thema der digitalen Bildung an Schulen vorangetrieben wird. Bundesbildungsministerin Wanka hat angekündigt, die digitale Bildung an Schulen in den kommenden Jahren mit fünf Milliarden Euro zu fördern. Über einen Zeitraum von fünf Jahren soll mit der Summe die digitale Ausstattung an rund 40.000 Schulen gefördert werden. Die Länder sollen im Gegenzug entsprechende pädagogische Konzepte erarbeiten und den Lehrern entsprechende Weiterbildungen anzubieten.
2. „Kurze Beine – kurze Wege“
Die Landesregierung hat angekündigt, während dieser Legislaturperiode das Thema „Kleine Grundschulen“ aufzugreifen. Dabei soll überprüft werden, welche Grundschulen welcher Größenordnung zukünftig tatsächlich noch Bestand haben können. Ganz grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass gerade kleine Grundschulen (auch einzügige) durchaus ihre pädagogische Berechtigung haben.
Wir werden uns allerdings einer Diskussion noch kleinerer Schulen in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz sehr wohl stellen müssen. Die heutige Mobilität in allen Bereichen erlaubt es auch, an dieser Stelle nach Lösungen zu suchen, die für die Schulträger noch wirtschaftlich tragfähig sind. Wir werden uns allerdings dagegen wehren, dass die Entscheidung, ob eine Schule bestehen bleibt oder nicht, alleine vor Ort entschieden wird. Das Land ist hier gesetzlich in der Pflicht, die Kriterien vorzugeben, nach denen zukünftig Schulstandorte gestaltet sein müssen, und muss deshalb bei Schließung von Standorten seiner Verantwortung gerecht werden.
3. Schulsozialarbeit- und Schulpsychologie-Ausbau
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass Schulsozialarbeit und Schulpsychologie wichtige Beratungs- und Unterstützungssysteme der Schulen sind und schrittweise bedarfsgerecht ausgebaut werden sollen. Diese Aufgabe sehen auch wir nicht nur bei der steigenden Zahl an Kindern mit Migrationshintergrund beziehungsweise Flüchtlingskindern. Wir haben deshalb bei einem Gespräch mit der zuständigen Ministerin Dr. Hubig und Staatssekretär Beckmann festgelegt, dass nach einer Evaluierung der Situation von Seiten des Landes ganz klar deutlich gemacht werden muss, wie dieser Ausbau in Zukunft finanziert werden soll. Eine Verpflichtung zur Finanzierung durch die Kommunen ist nach unserer Auffassung hier absolut nicht sachgerecht.
4. Schulbuchausleihe
Im Rahmen der Verhandlungen mit der Landesregierung in der letzten Legislaturperiode ist festgelegt worden, dass im Schuljahr 2016/2017 mit Wirkung zum Schuljahr 2017/2018 eine erneute Revision der Verwaltungskostenpauschale erfolgen soll.
Da der Rechnungshof bereits für die Jahre 2011 bis 2013 eine Revision der Verwaltungskostenpauschale vorgenommen und mit Wirkung zum Frühjahr 2012/2013 die Pauschale von 7,50 Euro auf 12 Euro für Grundschulkinder und von 9 Euro auf 14 Euro für Schüler der weiterführenden Schulen angehoben hat, sind wir der Auffassung, dass für diese Revision wiederum der Rechnungshof Rheinland-Pfalz eingebunden werden sollte. Wir gehen davon aus, dass der Rechnungshof bei einer Überprüfung der jetzigen Verwaltungskostenpauschale objektiv die Kostenlage evaluiert und angemessene Vorschläge für die Jahre 2017/2018 machen wird.
5. Schulverwaltungssoftware
In den letzten Jahren ist von Seiten des Landes eine Schulverwaltungssoftware bevorzugt worden, die auf der kommunalen Ebene und bei den Schulträgern mehr als kritisch gesehen wird. Dabei geht es weniger um den unmittelbaren Anwendungsbereich dieser Software als vielmehr um das Thema der Datensicherheit. Die entsprechenden Verlautbarungen des Ministeriums, dass diese Implementierung der Schulverwaltungssoftware mit den kommunalen Spitzenverbänden abgesprochen ist, entspricht nicht den Tatsachen. Da aber diese Implementierung bereits sehr weit fortgeschritten ist, haben wir in einem Gespräch mit Ministerin Dr. Hubig und Staatssekretär Beckmann vereinbart, dass aus Gründen der Datensicherheit Schnittstellenlösungen gefunden werden, die eine regionale, ggf. auch überregionale, „Hostingmöglichkeit“ für diese Daten garantieren. Dabei gehen wir davon aus, dass diese Software eine Software des Landes und die so gewonnenen Daten Landesdaten sind, weil damit eine Landesplattform gespeist wird.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 12/2016
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes