Nachvollziehbar erscheint eine solche Geschäftspolitik allenfalls dann, wenn es um die Erstaufnahme asylsuchender Menschen in zentralen Einrichtungen geht. Wir hören von dort, dass sich durch das Zusammenbringen verschiedener Nationalitäten, Religions- und Volksgruppen ein gewisses Konfliktpotenzial ergeben kann.
Ganz anders sieht dies jedoch nach unserer Auffassung bei der Unterbringung in Wohnungen oder in Gemeinschaftsunterkünften auf der kommunalen Ebene aus. Aus meiner eigenen Zeit als Bürgermeister kenne ich solche Gemeinschaftseinrichtungen. Hier wird schon von vornherein durch die Verwaltungen vor Ort darauf geachtet, dass die Belegung dieser Einrichtungen oder die Anmietung von solchen Unterkünften z. B. in Hotels so gestaltet wird, dass Konfliktpotenzial erst gar nicht entstehen kann. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass mit einer solchen umsichtigen Migrationspolitik Reibungspunkte zu vermeiden sind. Noch viel weniger Schwierigkeiten hat es dann gegeben, wenn wir unter Beachtung der vorgenannten Regeln Wohnungen angemietet haben, sowohl für Einzelpersonen als auch für ganze Familien. Und ich stelle mir die Frage, ob es bei den Versicherern nicht schon längst Erhöhungen der Versicherungsbeiträge wegen besonderer Risiken gegeben hätte, weil wir auch in den letzten 20 Jahren Migranten, Asylbewerber, sozialschwache Familien in kommunalen Gebäuden oder mit Unterstützung der ARGE in privaten Mietverhältnissen vorgenommen haben. Nicht selten leben in Gemeinden und Städten über 100 Nationalitäten. Die Menschen sind sehr oft in ganz normalen Mietverhältnissen oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
Dass jetzt ausgerechnet diejenigen, die bei uns im Moment um Asyl nachsuchen, ein erhöhtes Konfliktpotenzial im ganz normalen kommunalen Alltag und unter den gegebenen Umständen der Anmietung von Wohnflächen durch Kommunen darstellen sollen, lässt sich mit gesundem Menschenverstand jedenfalls so einfach nicht nachvollziehen. Nichtsdestotrotz haben wir in unseren Nachrichten darauf hingewiesen, dass wir es für angezeigt haben, dass die betroffenen Kommunen bei Anmietung von Flächen und Unterbringung von Asylbewerbern die Versicherungen darüber informieren, wo sie angemietet oder untergebracht haben, weil nach dem derzeitigen Sachstand leider davon ausgegangen werden muss, dass die Kommunen oder aber auch private Vermieter möglicherweise ihren Versicherungsschutz verlieren. Wir haben uns schon im Vorfeld dieser Diskussion mit Versicherern unterhalten und darum gebeten, uns deutlich zu machen, wieso sie hier eine Risikoerhöhung überhaupt in Betracht ziehen. Bisher in dem Zusammenhang an uns herangetragene Argumente sind nach unserer Auffassung so nicht nachvollziehbar. Wir hoffen deshalb auf die Einsicht der Versicherer, hier differenziert vorzugehen und dieses Thema nicht mehr als möglich zu strapazieren.
Ein zweites Problem stellt der Datenschutz dar. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz ist der Auffassung, dass die Kommunen zwar die asylsuchenden Menschen aufnehmen und möglichst auch viele Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Willkommenskultur die aufgenommenen Asylbewerber unterstützen und so schnell wie möglich integrieren sollen. Den jeweiligen Ortsbürgermeistern der aufnehmenden Kommunen sollen die Daten der Asylbewerber jedoch nicht übermittelt werden können. Gerade aber die Ortsbürgermeister sind diejenigen, die am ehesten in der Lage sind, gezielte Unterstützungsleistungen an dieser Stelle zu ermöglichen und gleichzeitig auch erste Kontakte für die Arbeitsaufnahme oder die Eingliederung in die örtlichen Vereine zu übernehmen. Weshalb ausgerechnet ihnen diese Daten verweigert werden sollen, und das auch noch aus Datenschutzgründen, ist für uns nicht erklärlich. Wir hoffen aber auch hier auf eine Einsicht der Beteiligten und wünschen uns, dass keine bürokratischen Hürden aufgebaut werden, wo sie nicht notwendig sind. Eine von asylsuchenden Menschen abzugebende Einverständniserklärung zur Weitergabe ihrer Wohnanschrift an Dritte, ist hier keine wirkliche Lösung. Für mich spielt dabei auch eine Rolle, dass die Menschen in Not, die zu uns kommen, oft gar nicht in der Lage sind, eine solche Erklärung zu lesen.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 03/2015
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes