Kommunal- und Verwaltungsreform


Mit Schreiben vom 6. Mai 2015 hat dann das Innenministerium mitgeteilt, dass die Landtagsfraktionen und die Landesregierung vereinbart haben, die Federführung der gutachterlichen Untersuchungen zur Fortsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform Herrn Prof. Dr. Jan Ziekow, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, sowie Herrn Prof. Dr. Martin Junkernheinrich, Technische Universität Kaiserslautern, zu übertragen.

Für die Durchführung der gutachterlichen Untersuchungen stellen sich die Landtagsfraktionen und die Landesregierung einen Zeitraum von 18 Monaten vor und sichern auch zu, dass die Beauftragung in Kürze erfolgen kann. Die Professoren Ziekow und Junkernheinrich sind bereit, die Federführung für die Untersuchungen zu übernehmen.

Sie sind gebeten worden, für die Mitwirkung an diesen Untersuchungen Herrn Professor Dr. Thorsten Ingo Schmidt und Frau Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, beide von der Universität in Potsdam, sowie Herrn Prof. Dr. Falk Ebinger von der Universität in Konstanz zur Unterstützung in den gutachterlichen Fragen zu gewinnen. Zu Fragen der Raumordnung und Landesplanung soll der Fachbereich Raum und Umweltplanung der Technischen Universität Kaiserslautern, Frau Fachbereichsdekanin Prof. Dr. Annette Spellerberg kontaktiert werden. Von den oben genannten weiteren Gutachtern hat Herr Prof. Dr. Schmidt einer Mitwirkung an den Untersuchungen bereits zugestimmt.

Diese Festlegungen lassen erkennen, dass raumordnerische Voraussetzungen und entsprechende finanzwirtschaftliche Überlegungen als methodischer Ansatz mit in die Entwicklung einer Konzeption eines übergreifenden Ansatzes für eine Kommunal- und Verwaltungsreform einbezogen werden sollen. Wenn dies im Gutachten tatsächlich in der entsprechenden Weise berücksichtigt werden sollte, ist eine der wesentlichen Forderungen des Gemeinde- und Städtebundes erfüllt.

Am 11. Mai 2015 fand die erste Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz in Sachen Kommunal- und Verwaltungsreform wegen der Fusion der Verbandsgemeinde Edenkoben mit der Verbandsgemeinde Maikammer statt. Das Urteil soll am 08. Juni 2015 verkündet werden. Erstaunlich dabei war, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Lars Brocker, in der Verhandlung deutlich gemacht hat, dass er dieses Verfahren als eine Art Leitverfahren für alle weiteren anstehenden Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof ansieht. Dabei standen insbesondere die Fragen einer angemessenen Anhörung der betroffenen Kommunen, ihrer Leistungsfähigkeit und die Aufgabenkritik im Vordergrund der mündlichen Verhandlung. Dabei wurde auch die Frage aufgeworfen, ob das sogenannte Grundsätzegesetz überhaupt in ausreichendem Maße Voraussetzungen dafür schafft, dass Verbandsgemeinden zu einer Fusion tatsächlich verpflichtet werden können. Die Frist bis zur Urteilsverkündung lässt darauf schließen, dass das Gericht die in der mündlichen Verhandlung vorgetragenen Argumente möglichst noch einmal ausreichend würdigen wird.

Gerade mit Blick auf die aufgezeigten Diskussionen in der mündlichen Verhandlung bleibt das Ergebnis wirklich spannend. Der gewählte Zeitrahmen macht aber auch deutlich, dass es schwierig werden wird, alle Verfahren bis zum Jahresende abzuwickeln!


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 05/2015

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes