Ein erster Abriss über die derzeitige Flüchtlingssituation in Rheinland-Pfalz


In diesem Gesamtzusammenhang kamen dann die allzu hoffnungsvollen Hinweise, wir schafften auch den neuerlichen Anstieg dieses Flüchtlingsstromes.  Der Bund hat nun „die Kasse aufgemacht“ und beteiligt sich nun erstmals dauerhaft und strukturell an der Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, indem den Ländern 670 Euro pro Flüchtling und Monat zur Verfügung gestellt werden. Dabei ging er davon aus, dass die Entscheidung über die Anerkennung, Ablehnung oder Duldung eines Flüchtlings innerhalb von fünfeinhalb Monaten abgeschlossen ist. Für die abgelehnten Asylbewerber hat die Bundesregierung noch einen Monat mehr an Geld vorgesehen.

Damit sind aber die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, und je nach Bundesland ein Teil oder die Gesamtkosten für die Gesundheitsvorsorge allenfalls mitfinanziert.

In Rheinland-Pfalz sind wir aber anders als die Landesregierung nicht der Auffassung gewesen, dass allein die 670 Euro genügen, um die Kommunen für ihre Aufnahme eines Flüchtlings ausreichend zu finanzieren.

Und wir glauben aus der Erfahrung der letzten Monate schon gar nicht, dass zum 1. Januar 2016 die von der Bundesregierung vorgegebenen fünfeinhalb Monate bis zur Erstentscheidung eingehalten werden können. Vielmehr gehen wir davon aus, dass bei nicht ausreichenden Erstaufnahmeeinrichtungen spätestens nach der Registrierung die Flüchtlinge in unseren Kommunen untergebracht werden müssen. Deswegen war es für uns wichtig, die Finanzierung hierfür mit dem Land zu klären und das Land mit in die Pflicht zu nehmen. Wir wollten keine Vereinbarung darüber mit der Landesregierung, die lediglich die Finanzierung der Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, erfasst – auch wenn der Bund lediglich hierfür Mittel vorsieht. Wir wollten eine Regelung im Landesaufnahmegesetz, die auch die Kostensituation bei den Duldungen mit erfasst. Auch dass künftig überprüft wird, ob und inwieweit die neue Systematik des Asylkompromisses Platz greift, ist für uns ein wichtiger Punkt, auf den wir gedrungen haben. Unter anderem konnte neben der vollständigen Weiterleitung des rheinland-pfälzischen Anteils an der zusätzlichen Flüchtlingsmilliarde des Bundes in Höhe von 48 Mio. Euro im Jahr 2015 nebst Erhöhung um weitere 20 Mio. Euro auch eine Einigung über die Verwendung der freiwerdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld erzielt werden. Danach erhalten die Kommunen die Hälfte der auf Rheinland-Pfalz entfallenden Mittel, insgesamt rund 48 Mio. Euro, über Zuweisungen im Rahmen von Zielvereinbarungen und können diese vor Ort flexibel für ihre Bedarfe zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung und für zusätzliche Ausgaben zur Betreuung von Flüchtlingskindern einsetzen.

Die wesentlich zukunftsträchtigere Frage ist aber, wie wir mit der Integration derjenigen umgehen, die hier bleiben werden. Schon jetzt fallen Kosten für die soziale Infrastruktur (Kindergärten, Schulen, Deutschkurse etc.) an. Noch wichtiger aber wird es sein, klare Regeln für die Integration und die Zuwanderung zu finden, und darauf zu achten, dass diejenigen, die hierbleiben, sich daran halten. Dazu gehört auch die Klärung der Frage einer Residenzpflicht auf Zeit.

Die Kosten hierfür müssen aber anders als die jetzt vereinbarten Erstattungen gesondert von Bund und Ländern übernommen werden. Auf welche Weise das geschehen soll, muss in der nächsten Zeit dringend geklärt werden.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2015

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes