An der Zulässigkeit gescheitert


In Sachen Kindertagesstätten war die wesentliche Begründung, für die Klage fehle es an der Konnexitätsverpflichtung des Landes, weil die Ausgaben durch Bundesrecht verursacht worden seien; insofern haben die klagenden Kommunen keine Antragsbefugnis; und wenn es so wäre, sei der Antrag nicht innerhalb der 6-Monats-Frist eingereicht. Dass die Kosten für den U3-Ausbau ursprünglich zwischen Bund, Ländern und Kommunen gedrittelt werden sollten – was das Land später bestritten hat –, hat das Gericht nicht interessiert. Auch nicht, dass der wesentliche Teil der seit 2008 angefallenen Gesamtinvestitionskosten, mittlerweile ca. 600 Millionen Euro, von den Kommunen erbracht wurde und das Land neben der Verteilung der Bundesmittel (ca. 130 Millionen) bis Ende 2014 lediglich etwa 30 Millionen Euro Landesmittel ausbezahlt hat.

Aus der im „Eckpunktepapier“ aus dem Jahr 2008 verankerten Revisionsklausel und den sich daran anschließenden jahrelangen Verhandlungen lassen sich nach Auffassung des Gerichts keine verfassungsrechtliche Folgerungen ableiten. Die Konsequenz ist: Kommt ein Bescheid, der einer Kommune nicht ausreicht, dann verlasse dich nicht auf Verhandlungen, sondern klage möglichst sofort!

In Sachen LFAG haben uns die Verfassungsrichter mal wieder auf den langen Weg verwiesen (Verwaltungsgericht / Oberverwaltungsgericht). Der Verfassungsgerichtshof will sich erst dann mit dem Einzelfall beschäftigen, wenn im Instanzenzug ein Gericht die Finanzzuweisungen für verfassungswidrig hält. Und es hat zusätzlich darauf rekurriert, dass man ja im Einzelfall die tatsächliche Etatentwicklung erst einmal abwarten müsse. Faktisch bedeutet das, die Abschlüsse 2014, 2015, 2016 müssen erst vorliegen, bevor 2017 geklagt werden kann. Solange sind wir vor dem VGH rechtsschutzlos gestellt.

Wer aber dann überhaupt eine Chance haben will, muss gegen die Schlüsselzuweisungsbescheide Klage erhoben haben. Schon sind wir wieder auf dem Klageweg!

Vielleicht kommt ja jetzt doch jemandem der Gedanke, man müsse etwas am kommunalen Finanzausgleich tun?


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 12/2015

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes