U3 – Ausbau und Finanzierung


Diese Summe basiert allerdings nur auf den Plankosten der Maßnahmen, nicht auf den tatsächlichen Baukosten. Diese Kosten sind nach aller Wahrscheinlichkeit wesentlich höher und werden auch noch in den nächsten Jahren anwachsen, denn die Landesregierung  hat aktuell  eine Zielgröße von mehr als „45% Versorgung“ ausgegeben.

Die vom Land vorgenommenen Berechnungen beziehen sich nur auf neu geschaffene Plätze in Verbindung mit einer Baumaßnahme. Sogenannte Umwandlungen, das heißt Maßnahmen ohne bauliche Veränderungen, werden dabei nicht berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um etwa 6.228 U3-Plätze.

In den  600 Mio Euro nicht enthalten sind die gesamten Aufwendungen für integrative Einrichtungen und Förderkindergärten in Höhe von etwa 23,4 Mio, weil die Finanzierung des Betriebs dieser Einrichtungen nach anderen Regelmäßigkeiten verläuft als in der Regelkita.Da dies aber eine reine Betriebsangelegenheit und keine Investitionsangelegenheit ist, sehen wir keine Veranlassung, diese Kosten als Investitionskosten in Abzug zu bringen. Darüber hinaus möchte das Land eine ermittelte Zuwendung Dritter, insbesondere von Fördervereinen, Elterninitiativen, Bistümern und Spendern in Höhe von 53,1 Mio Euro ebenfalls von den o.g. 600 Mio abziehen. Gleiches gilt für sogenannte nicht zuwendungsfähige Kosten, insbesondere sogenannte Sanierungskosten in Höhe von 67,2 Mio. In den sogenannten Zuwendungen Dritter, insbesondere bei kirchlichen Trägern, sind in erheblichem Maße Kosten der Kommunen mit einbezogen, weil viele Gemeinden, wenn kirchliche Einrichtungen weiterhin Bestand haben sollten, quasi verpflichtet waren, den kirchlichen Anteil zumindest in ganz großen Teilen aus ihrem eigenen Haushalt mitzufinanzieren. Nach der vom Statistischen Landesamt erstellten Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe beliefen sich die investiven Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände für Kindertageseinrichtungen freier Träger alleine in den Jahren 2008 bis 2012 auf ca. 100 Mio €. In diesem Zusammenhang wird nochmals ausdrücklich auf das von Seiten der drei Kommunalen Spitzenverbände im August 2008 herausgegebene Eckpunktepapier bzw. Vertragsmuster zur Berücksichtigung von Aspekten für bilaterale Beziehungen zwischen Kommunen und freien Trägern verwiesen.

Bei Maßnahmen zur Schaffung einer neuen Gruppe in der Art „Geöffnete Gruppen“ oder „Kleine Altersmischung“ sind zwangsläufig bei der gleichen Baumaßnahme auch Ü3-Plätze entstanden. Das Land möchte nun alle neuen Ü3-Plätze aus der Förderung herausnehmen. Es argumentiert, dass bei 36,8 Prozent der Maßnahmen mindestens eine neue Gruppe geschaffen und damit auch neue U3-Plätze entstanden sind. Dabei wird aber verkannt, dass diese neuen Ü3-Plätze nur deswegen entstanden sind, weil unter den geänderten Bedingungen die Voraussetzungen für die Schaffung von U3-Plätzen in den oben beschriebenen Arten notwendig wurden. Dennoch will das Land hier einen Anteil von 65,9% den Ü3-Plätzen zurechnen und auf diese Art und Weise einen Betrag von ca. 114,2 Mio von den oben genannten Kosten abziehen.

Nach den Berechnungen des Landes verbleiben damit Gesamtinvestitionen beim U3-Ausbau in Höhe von 356,7 Mio Euro, wovon etwa 290 Mio auf Neubau und ca. 67 Mio in den Umbau von Einrichtungen gegangen sind. Mit diesen Maßnahmen sind bisher 10.333 Plätze durch Neubau und 8.682 Plätze durch Umbau, also insgesamt 19.015 Plätze, entstanden. Das im März 2008 vereinbarte Eckpunktepapier ging hingegen von 14.100 Plätzen aus.

Hinzu kommt, dass der Anteil der Kindertagespflege im Gegensatz zu der Planung 2008 zu wesentlich weniger Plätzen geführt hat als damals in der Annahme berücksichtigt.

Selbst nach den von uns bestrittenen Annahmen des zuständigen Ministeriums, das bereinigte Gesamtkosten in Höhe von ca. 356,7 Mio € ausweist, haben die Kommunen davon ca. 200 Mio aufgewendet, während Bund und Land mit ca. 130 Mio respektive 34,5 Mio entschieden weniger als die kommunale Ebene in den U3-Ausbau gesteckt haben.

Wenn also der Bund insgesamt etwa 130 Mio Euro und die Kommunen 200 Mio Euro aufgebracht haben, dann stellen nach unserer Auffassung die 35 Mio des Landes keine angemessene Beteiligung des Landes am U3-Ausbau in Rheinland-Pfalz dar. Da hilft es auch nichts, wenn für die nächsten beiden Haushaltsjahre weitere 35 Mio Euro angekündigt werden, zumal gleichzeitig damit das Ziel verfolgt wird, die in Rheinland-Pfalz rechnerisch schon längst erreichte Auslastung von 41% auf zukünftig mehr als 45% zu erhöhen. Denn dies zieht weitere Baukosten nach sich, die im Wesentlichen nach den bisherigen Berechnungsmodellen von den Kommunen zu tragen wären.

Wir haben deshalb nach einem Gespräch mit der Ministerpräsidentin und im Anschluss daran mit der zuständigen Staatssekretärin Margot Gottstein noch einmal ganz deutlich gemacht, dass aus unserer Sicht ohne eine weitere erhebliche Kostenbeteiligung, die auch  retrospektiv alle erfasst, die bisher gebaut haben, und die gleichsam auch für die Zukunft gleich gelagerte Regelungen möglich macht, eine nachhaltige und zukunftsfähige Lösung der Investitionskosten für den U3-Ausbau nicht gefunden werden kann.

Wir sind hier gemeinsam mit Landkreistag und Städtetag auf einer Linie. Wir fordern deshalb mit Blick auf das Thema Konnexität ein Angebot des Landes. Das Land ist hier eindeutig in der Bringschuld, weil wir zur Erfüllung des Rechtsanspruchs unmittelbar vor Ort in ganz großen Teilen gezwungen waren, die Maßnahmen relativ schnell umzusetzen. Wir erwarten hier ein konkret beziffertes Angebot des Landes. Nur so ist eine Grundlage für weitere Gespräche gegeben.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 05/2014

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes