Nachdem ursprünglich unmittelbar nach der Wahl aus dem Innenministerium in Sachen Aufwandsentschädigung und Freistellung von Ortsbürgermeistern eine klare Ablehnung unserer Vorschläge hierfür schriftlich mitgeteilt worden ist, haben sich unsere Bemühungen über die Fraktionen, aber auch beim Innenminister in dieser Angelegenheit zumindest teilweise positiv ausgewirkt. Der Innenminister hat mittlerweile ab dem 01.01.2015 eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen angekündigt. Wir gehen davon aus, dass es sich hierbei um eine Steigerung in Höhe von 3,3 % gegenüber den bisherigen Aufwandsentschädigungen handeln wird. In Sachen Freistellung allerdings wird es schwierig werden. Der Innenminister möchte nicht, dass hier für die Kollegen in Gemeinden über 5000 Einwohner eine abschließende und in Prozenten festgelegte Vorgabe geschaffen wird. Dies ist zum Teil nachvollziehbar. Uns wäre nur daran gelegen gewesen, über eine Art vorgegebener Einschätzungen im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift hier auch für die Mitglieder in den jeweiligen Gemeinde- oder Stadträten so etwas wie Anhaltspunkte geben zu können.
In Sachen Inklusion in Schulen ist es uns gelungen, gemeinsam mit den beiden anderen Verbänden eine Vereinbarung eines „Unterstützungsfonds für die Wahrnehmung inklusiv-sozialintegrativer Aufgaben“ mit der Landesregierung und dem zuständigen Kultusministerium vorzubereiten, die allerdings noch durch sämtliche Vorstände der Kommunalen Spitzenverbände bestätigt werden muss. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat auch der Landtag den Vorbehalt seiner Zustimmung zu dieser Vereinbarung in § 109 b des neuen Schulgesetzes festgelegt. Wir gehen jedoch nicht davon aus, dass er bei Zustimmung der Kommunalen Spitzenverbände seine Zustimmung verweigern wird.
Das Thema Inklusion geht weiter und soll auch nach Willen der zuständigen Ministerin auf den Bereich der Kindertagesstätten ausgeweitet werden. Hierzu ist uns ein erster Vorschlag der Ministerin zur finanziellen Abwicklung der Angelegenheit vor der Sommerpause übermittelt worden. Ziel ist auch hier, so viele Kinder wie nur irgend möglich in die normale Situation der Kindertagesstätten mit einzubeziehen. Wir werden dieser Angelegenheit in aller Ruhe sowohl in ihrer inhaltlichen als auch finanziellen Auswirkung nachgehen und dann noch einmal mit der Landesregierung über die weitere Gestaltung dieses Themas sprechen.
Das neue Naturschutzgesetz und die dahinterstehende Biodiversitätsstrategie des Landes haben uns bewogen, noch vor der Sommerpause eine Sitzung des zuständigen Forst- und Umweltausschusses des GStB einzuberufen. Wir haben dort ganz klar Position bezogen und uns insbesondere gegen die aus unserer Sicht nicht nachvollziehbare Nestschutzregelung des neuen Naturschutzgesetzes gewandt. Danach sollen quasi von Februar bis November im Umfeld von Vogelnestern sowohl im Bereich der Landwirtschaft als auch im Bereich der Jagd erhebliche Einschränkungen vorgenommen werden, die wir weder inhaltlich noch aus der bisherigen Entwicklung der Land- oder Forstwirtschaft überhaupt nachvollziehen können.
In einem ganz anderen Bereich hat das Bundesverfassungsgericht für grundsätzliche Klarheit gesorgt. Wiederkehrende Beiträge sind nach seiner Auffassung ein zulässiges Instrument der Beitragsgestaltung. Damit ist die in Rheinland-Pfalz immer wieder aufgeworfene Frage der Zulässigkeit wiederkehrender Beiträge auch verfassungsrechtlich geklärt. Nicht unwesentlich dazu beigetragen hat der GStB durch seine Stellungnahmen und das unermüdliche Wirken des zuständigen Referenten Gerd Thielmann. In den Beitragstagen, die von ihm organisiert worden sind, ist diese Frage immer wieder diskutiert und in ein positives Licht gestellt worden. Dass hierbei im Einzelfall insbesondere in der Frage der Größe der Abrechnungsgebiete satzungsrechtlich noch bestimmte Dinge offen sind, soll nicht verschwiegen werden. Wir halten diese Fragen allerdings für rechtlich lösbar und sind froh, dass hier abschließend eine endgültige Klärung verfassungsrechtlich herbeigeführt werden konnte.
Inwieweit sich die ständig steigenden Zahlen im Asylbereich bis in die Unterbringung zu einem größeren Problem für unseren kommunalen Bereich entwickeln werden, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Wichtig war uns allerdings, dass Asylanträge aus Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien zukünftig schnellstens abgelehnt werden können, weil dort eine Gefahr politischer Verfolgung grundsätzlich nicht mehr besteht. Gleichzeitig haben wir mit Hilfe unseres Dachverbandes, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dafür votiert, dass die Zulassung zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber schneller als bisher erfolgen muss, um auf diese Art und Weise die öffentlichen Kassen besser als bisher entlasten zu können.
Die Bandbreite der Themen im sogenannten Sommerloch ist groß. Ich hoffe, es ist Ihnen gelungen, ein paar ruhigere Tage in der Ferienzeit ein bisschen genießen zu können.
Ihr Winfried Manns
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 08/2014
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes