Neugestaltung und -besetzung der Gremien des GStB


Gleichzeitig müssen wir überlegen, wie wir insbesondere die neu gewählten Ortsbürgermeister, Bürgermeister, Beigeordneten und Oberbürgermeister mit in diese Gremien einbinden können. Außerdem sollten alle im Landtag vertretenen Parteien, aber auch Vertreter nicht im Landtag tätiger politischer und kommunalrelevanter Gruppen mit in die Arbeit des GStB eingebunden werden. Grundlage für diese Beteiligung ist das Landesergebnis der Verbandsgemeinderatswahl und der Gemeinde-/Stadtratswahlen der verbandsfreien Gemeinden. Nach den Feststellungen des Landeswahlleiters ergibt sich hierfür folgendes Landesergebnis:

SPD: 31,2%
CDU: 39,7%
GRÜNE:  6,3%
Wählergruppen: 18,3%
Politische Gruppierungen < 5%: 4,5%

Auf der Basis dieses Ergebnisses wird dann der Vorstand gebildet.

Nach § 19 der Satzung besteht der Vorstand aus 12 Mitgliedern mit Stimmrecht:

  • sechs Mitgliedern kraft Amtes/Funktion, nämlich
    -    dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter
    -    den drei Bezirksverbandsvorsitzenden und
    -    dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied sowie
  • sechs weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden;
    Die Mitgliederversammlung kann einem weiteren Mitglied des Vorstandes die Funktion eines Zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden übertragen.
    Diese sechs weiteren Mitglieder sind nach dem Ergebnis der Wahlen folgendermaßen vorzuschlagen:
    SPD: 2
    CDU: 3
    FWG: 1

Der Vorstand kann weitere Mitglieder (z. B. Beauftragte/r für Europafragen) sowie Vertreter nicht im Landtag vertretener politischer kommunalpolitisch relevanter Gruppen kooptieren. Die berufenen und kooptierten Mitglieder haben beratende Stimme.
Diese berufenen und kooptierten Mitglieder haben ebenso beratende Stimme wie die vom Landesausschuss auf Vorschlag der im Landtag vertretenen Fraktionen vorgeschlagenen Mitglieder der Landtagsfraktionen. Hierfür können die Landtagsfraktionen je angefangene 30 Fraktionsmitglieder jeweils 1 Person benennen. Darüber hinaus kann auf Vorschlag des Arbeitskreises Ortsbürgermeister der Landesausschuss bis zu 3 Orts- und Stadtbürgermeister in den Vorstand berufen.

Über den Vorstand hinaus besetzt der Gemeinde- und Städtebund nach § 16 Abs. 1 der Satzung den Landesausschuss. Ihm gehören an:

Die Vorsitzenden der Kreisgruppen
Die Mitglieder des Vorstandes
Die Vorsitzenden der Fachausschüsse, Arbeitskreise und des Fachbeirats Eigenbetriebe und Unternehmen
sowie weitere Mitglieder, die bis zu 20 vH der Mitgliederzahl dazu gewählt werden können.

Bevor der Landesausschuss sich konstituieren und Mitglieder in den Vorstand berufen kann, müssen sich zunächst die Bezirksverbände, die Kreisgruppen und danach die Ausschüsse und Arbeitskreise konstituieren. Die dazu notwendigen Versammlungen finden in der Zeit von Juni bis Oktober 2014 statt.

Die Wahl der Ausschuss- und Arbeitskreismitglieder erfolgt durch den Landesausschuss auf Vorschlag der Kreisgruppen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Satzung). Die konstituierende Landesausschusssitzung ist für den 08.12.2014 vorgesehen.

Mit Blick auf die veränderten politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sollen die Ausschüsse wie folgt neu gegliedert werden:

Ausschüsse
Verfassung, Verwaltung und Europa
Finanzen und Wirtschaft
Forsten und Umwelt
Personal, Organisation, IT
Infrastruktur, Energiewende, demografischer Wandel
Bildung, Kinder, Jugend, Soziale Angelegenheiten

Arbeitskreise / Arbeitsgruppen
Arbeitskreis Städte
Arbeitskreis Ortsbürgermeister
Arbeitskreis Tourismus
Arbeitsgruppe Feuerwehr
sowie
Arbeitskreis A-Gemeinden
RWE-Gesprächskreis
Fachbeirat Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen

Jeder Ausschuss und jeder Arbeitskreis / jede Arbeitsgruppe hat einen Vorsitzenden und zwei Stellvertretende Vorsitzende. Der Arbeitskreis Ortsbürgermeister hat einen Vorsitzenden und drei Stellvertreter.

Liebe Kolleginnen und Kolleginnen, ich glaube, wir haben damit ganz breit gefächert eine Grundlage für die Arbeit in den nächsten fünf Jahren in unseren Gremien vorbereitet. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sich viele von Ihnen an dieser Arbeit beteiligen und uns mithelfen würden, unsere Position in den nächsten fünf Jahren gegenüber Parlament und Landesregierung mit zu unterstützen.

Ihr Winfried Manns


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 06/2014

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes