- Ein gemeinsames Vorgehen der betroffenen Gebietskörperschaften (kreisfreie Städte, Landkreise, Gemeinden) gegen das neue Landesfinanzausgleichsgesetz.
- Ein aus dem Bereich der kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden vorbereitetes Normenkontrollverfahren wegen der Finanzierung des KiTa-Ausbaues mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass das Land hier keinen angemessenen Mehrbelastungsausgleich für die betroffenen Kostenträger, insbesondere die Städte und Gemeinden, vorgenommen hat.
- Die Klage der Mehrzahl der durch die Fusionen betroffenen Gebietskörperschaften gegen die entsprechenden gesetzlichen Zusammenschlüsse:
Auf einmal hört man, diese Klagevorbereitungen träfen die Landesregierung völlig unerwartet. Und seitens der die Koalition tragenden Landtagsfraktionen wird darauf verwiesen, dass in Sachen Kommunal- und Verwaltungsreform doch alle Schritte zu einer einvernehmlichen Lösung für die Beteiligten unternommen worden seien. In Sachen KiTa-Ausbau wird immer wieder betont, wie sehr Rheinland-Pfalz bei der angestrebten (Kindergarten)platzschaffung gegenüber anderen Bundesländern im Vorteil sei. In Sachen „Kommunale Finanzen“ wird man nicht müde zu betonen, dass dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz vollständig Rechnung getragen worden sei.
Und immer wieder wird darauf verwiesen, die Klagen seien voreilig, weil sich herausstellen werde, dass die kommunale Ebene durch die jetzigen gesetzlichen Regelungen im LFAG gut bedacht seien, die Kindergartenfinanzierung den bundesgesetzlichen Vorgaben entspreche und in der Kommunal- und Verwaltungsreform nur solche Entscheidungen gesetzlich gefallen seien, die tatsächlich entscheidende Verbesserungen nach sich ziehen.
Und dann ist mir noch die Aussage zugetragen worden, die Kommunalen Spitzenverbände hätten in der letzten Zeit so gut wie überhaupt nicht mit der Landesregierung über Lösungen geredet, durch die solche Klagen hätten vermieden werden können.
Nun verstehe ich die Welt nicht mehr: Wir haben im Vorfeld der Kommunal- und Verwaltungsreform viele Hinweise daraufhin gegeben, welche Möglichkeiten wir sehen, und insbesondere darauf gedrängt, dass auch die Kreisebene mit in eine Verwaltungsreform einbezogen wird. Mit dem Dietlein-Gutachten aus dem Jahr 2005 haben wir der Landesregierung sogar ein Regiebuch mit an die Hand gegeben, wie man eine Verwaltungsreform angehen und gestalten kann. Wir haben über die Enquete Kommunale Finanzen und auf andere Art und Weise in der Vorbereitung des kommunalen Finanzausgleichs viele Vorschläge zur Änderung des früher bestehenden Ausgleichs gemacht und ausdrücklich für das jetzige Landesfinanzausgleichsgesetz andere Vorstellungen entwickelt. Die Regierungsfraktionen im Landtag und die Landesregierung haben jedoch quasi den von ihr als ersten Vorschlag eingebrachten Entwurf trotz unserer Anregungen fast zu 100% umgesetzt. Obwohl wir im KiTa-Bereich außerordentlich kooperativ waren, hat das Land auf unsere Hinweise, die in der Vereinbarung von 2008 festgelegten Kosten müssten revidiert werden, so reagiert, als hätten wir aufgrund der Vereinbarung von 2008 überhaupt keinen Bedarf über Kostenveränderungen und Beteiligungen des Landes zu reden.
Jetzt sind die Klagen auf dem Weg. Man kann nicht annehmen, dass die klagewilligen Kommunen diesen eingeschlagenen Weg verlassen. Dennoch halte ich es für dringend angeraten, dass die Gespräche zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden erheblich intensiviert werden. Denn wenn das Land mit Blick auf die anstehenden Klagen überhaupt ausloten will, wie gemeinsame und mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Lösungen aussehen könnten, dann müsste dringendst in allen drei angesprochenen Themenbereichen der etwas verloren gegangene Gesprächsfaden wieder aufgenommen werden.
Hoffen wir, dass dies für die Zukunft und im Sinne der kommunalen Ebene auch tatsächlich geschehen wird.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 02/2014
Winfried Manns
GeschäftsführendesVorstandsmitglied desGemeinde- und Städtebundes