Mit der Landtagsentscheidung am Freitag den 13. Dezember 2013 sind die Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben, Wittlich-Land und Manderscheid, Kröv-Bausendorf und Traben-Trarbach, Herdorf und Daaden, Guntersblum und Nierstein-Oppenheim, Irrel und Neuerburg, Wallhalben und Thaleischweiler-Fröschen sowie Enkenbach-Alsenborn und Hochspeyer per Gesetz fusioniert worden. Auf der Ebene der freiwilligen Fusionen haben sich Braubach und Loreley zur neuen Verbandsgemeinde Loreley, Otterbach und Otterberg zur neuen Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, Osthofen und Westhofen zur neuen Verbandsgemeinde Wonnegau zusammengeschlossen, sind Kyllburg und Bitburg-Land zu einer neuen Verbandsgemeinde zusammengekommen, haben in Neumagen-Dhron die Ortsgemeinden Minheim, Piesport und Neumagen den Weg zur Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und die Ortsgemeinde Trittenheim den Weg zur Verbandsgemeinde Schweich gefunden, werden die Verbandsgemeinde Treis-Karden in Teilen mit der Verbandsgemeinde Kaisersesch, in anderen Teilen mit der neu gebildeten Verbandsgemeinde Cochem und drei der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Kastellaun aufgehen, werden Lauterecken und Wolfstein ebenso wie Rhens und die Verbandsgemeinde Untermosel, Dudenhofen und Römerberg und die zwei bisherigen Verbandsgemeinden Waldsee, Altrip und die verbandsfreie Gemeinde Neuhofen und schließlich auch noch Lambsheim und Heßheim in eine neue Gebietskörperschaft einmünden. Darüber hinaus haben die Verbandsgemeinderäte der Verbandsgemeinde Prüm und der Verbandsgemeinde Obere Kyll beschlossen, sich bis zum Jahr 2016/2017 auf eine gemeinsame neue Verbandsgemeinde zu verständigen. Schließlich ist die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg in die Stadt Bad Kreuznach eingegliedert.
Damit sind 32 Verbandsgemeinden und 6 verbandsfreie Gemeinden entweder durch Gesetz oder aufgrund freiwilliger Vereinbarung in eine neue Gebietskörperschaft überführt worden. In Prüm und an der Oberen Kyll steht eine weitere neue bis 2016 an. Ab 2014 ist seitens der Landesregierung angekündigt, in die Überlegungen der Einbeziehung der Kreise in eine Kommunal- und Verwaltungsreform einzutreten. Innenminister Lewentz hat deutlich gemacht, dass die bisher vom sogenannten Grundsätzegesetz nicht erfassten Kommunen nach Auffassung der Landesregierung in jedem Fall bis 2019 fusionieren sollen.
Damit ändern sich die Strukturen innerhalb des GStB! Von den ursprünglich 163 Verbandsgemeinden und 37 verbandsfreien Gemeinden werden unabhängig von den angekündigten Klagen gegen die Fusionen durch Gesetz für die nächste kommunale Legislaturperiode noch 148 Verbandsgemeinden und 31 verbandsfreie Gemeinden übrig bleiben, dann weitere ggf. gesetzlich oder freiwillig bis 2019 zunächst zusammengeführt.
Damit wird die Zusammensetzung der Kreisgruppen nach der Kommunalwahl anders aussehen und mit Blick auf die Einbeziehung der Landkreise in die Kommunalreform möglicherweise noch einmal Veränderungen erfahren.
Viele der Kolleginnen und Kollegen, die mich in meiner mittlerweile weit mehr als 20-jährigen kommunalen Tätigkeit in Rheinland-Pfalz und im Gemeinde- und Städtebund begleitet haben,werden aus den verschiedensten Gründen aus ihrem Amt ausscheiden. Das hat zur Konsequenz, dass sich viele Mitstreiter des GStB nach der Kommunalwahl nicht mehr in den Gremien des Verbandes wiederfinden und durch neue jüngere Kolleginnen und Kollegen ersetzt werden müssen. Das Gesicht unseres Gemeinde- und Städtebundes wird sich also verändern.
Wir werden deshalb überlegen müssen, wie wir die bewährten Strukturen des Gemeinde- und Städtebundes für die nächsten 5 Jahre optimieren können und wie wir gerade die jüngeren Kolleginnen und Kollegen in unsere Arbeit mit einbinden und ihre vielleicht neuere und andere Sicht der Dinge dafür nutzen können.
Dies bedeutet selbstverständlich, an der einen oder anderen Stelle die Frage aufzuwerfen, wo bestimmte bisherige Arbeits- und Vorgehensweisen sich als nicht mehr erforderlich oder zeitgemäß erweisen oder gar Gremien einen anderen Zuschnitt und andere Zielsetzungen erhalten müssen. Dies gilt sowohl für die Ausschüsse und Arbeitskreise, aber auch für die Betrachtung bestimmter inhaltlicher und gestalterischer Entwicklungen in den letzten Jahren.
Wir werden in diesem Zusammenhang Entwicklungen, Vorstellungen und Überlegungen für die Zukunft entwickeln und diese für die Gremien, Arbeitsgruppen, Vorstand und Landesausschuss und für unsere Mitglieder verfügbar machen.
Wir müssen ein besonderes Augenmerk darauf richten, die in Jahren meiner Geschäftsführertätigkeit besser eingebundenen Ortsgemeinden vertieft in die Verbandsarbeit zu integrieren. In diesem Zusammenhang muss sich die Landespolitik endlich bewegen und für eine Verbesserung der Arbeitssituation der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sorgen. Vorschläge, wie das nachhaltig gehen kann, liegen dem Landtag und der Landesregierung seit über einem Jahr vor. Offensichtlich sind nicht alle Landtagsfraktionen bereit, das ehrenamtliche Engagement der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister angemessen zu würdigen. Noch nicht einmal zu einer gemeinsamen Entschließung um Verbesserungen der Arbeitssituation anzustoßen, konnten sich die Fraktionen im Landtag verständigen. Einerseits wird lautstark bedauert, dass sich immer weniger Menschen bereitfinden, das verantwortungsvolle und arbeitsintensive Ehrenamt zu übernehmen, andererseits ist man nicht bereit, für Verbesserungen der Situation einzutreten und die Rahmenbedingungen für die Übernahme des Ehrenamtes attraktiver zu gestalten. Wie heißt es doch: An ihren Taten, nicht an ihren Worten werdet ihr sie erkennen! Die Landespolitik sollte auch hier Vertrauen nicht aufs Spiel setzen.
Sie alle bitte ich, uns auf diesem Weg zu unterstützen und hoffe, dass uns dies mit der Kommunalwahl 2014 und den zu erwartenden Veränderungen für die nächsten 5 Jahre gelingen möge.
Ihr Winfried Manns
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 01/2014
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes