lfd. Nr. | Stand des Referentenentwurfs | Betroffene Verbandsgemeinden / Gemeinden | Art der Gebietsänderung | Datum zur Abgabe der Stellungnahme |
1. | 10.06.2013 | Manderscheid „Gebietsänderungsbedarf“ / Wittlich-Land „kein Gebietsänderungsbedarf“ | Eingliederung Manderscheid | 20.08.2013 |
2. | 18.06.2013 | Herdorf / Daaden – beide „Gebietsänderungsbedarf“, Herdorf vfr. Gemeinde | Eingliederung Herdorf | 20.08.2013 |
3. | 18.06.2013 | Maikammer „Gebietsänderungsbedarf“ / Edenkoben „kein Gebietsänderungsbedarf“ | Eingliederung Maikammer | 20.08.2013 |
4. | 14.06.2013 | Budenheim / Heidesheim – beide Gebietsänderungsbedarf | Aufgelöst Heidesheim – aus den Ortsgemeinden Wackernheim, Heidesheim und Budenheim wird eine neue VG gebildet | 27.08.2013 |
5. | 17.08.2013 | Kröv-Bausendorf / Traben-Trarbach – beide „Gebietsänderungsbedarf“ | Aufgelöst beide | 27.08.2013 |
6. | 25.06.2013 | Kirn „Gebietsänderungsbedarf“ / Kirn-Land „kein Gebietsänderungsbedarf“ | Eingliederung Kirn | 27.08.2013 |
7. | 24.06.2013 | Thaleischweiler-Fröschen / Wallhalben – beide „Gebietsänderungsbedarf“ | Aufgelöst beide | 02.09.2013 |
8. | 24.06.2013 | Hochspeyer „Gebietsänderungsbedarf“ / Enkenbach-Alsenborn „kein Gebietsänderungsbedarf“ | Eingliederung Hochspeyer | 02.09.2013 |
9. | 02.07.2013 | Irrel „Gebietsänderungsbedarf“ / Neuerburg „kein Gebietsänderungsbedarf“ | Eingliederung Irrel | 02.09.2013 |
10. | 02.07.2013 | Guntersblum „Gebietsänderungsbedarf“ / Nierstein-Oppenheim „kein Gebietsänderungsbedarf“ | Eingliederung Guntersblum | 02.09.2013 |
Im Fall der geplanten Fusion von Bad Münster am Stein-Ebernburg mit der Stadt Bad Kreuznach scheinen die Dinge mehr als schwierig zu sein. Es besteht eine ziemlich unübersichtliche Situation. Nach Presseberichten gibt es offensichtlich zwei unterschiedliche Versionen des Vertrags über die Eingliederung von Bad Münster am Stein-Ebernburg nach Bad Kreuznach. Auch die Frage, was mit den restlichen neun Gemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg geschehen soll, wirft zumindest rechtlich einige Probleme auf. Offensichtlich ist niemand daran interessiert, diese Frage unter Berücksichtigung der Vorstellungen der beiden Nachbarverbandsgemeinden Rüdesheim und Kreuznach-Land umzusetzen.
Dass – wie in der Presse berichtet wird – der Innenminister davon ausgeht, dass die verbleibenden neun Gemeinden nach Abschluss des Vertrags zwischen Bad Münster am Stein-Ebernburg und Bad Kreuznach weiterhin als Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein – bis 2016? – existieren können und sollen, wirft zumindest die Frage nach der Rechtsgrundlage für diesen Lösungsansatz auf. Wie diese Entscheidung im Verhältnis zu anderen Kommunen, die jetzt fusioniert werden sollen und eine wesentlich größere Einwohnerzahl besitzen, bei der verbleibenden Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein – Ebernburg rechtlich begründbar gemacht werden soll, ist nur schwer vorstellbar.
Die fusionsbetroffenen Kommunen haben sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen. Die Vertreter der Interessengemeinschaft hatten noch vor der Sommerpause und vor der Fertigung der Entwürfe der jeweiligen Gesetze die Ministerpräsidentin darum gebeten, mit ihnen die rechtliche Situation zu erörtern. Sie wollten in diesem Gespräch auch ihre Position deutlich machen. Viele der Betroffenen haben auch darauf gehofft, dass es so gelingen könnte, den Zeitrahmen für die Fusionen bis zum Jahr 2019 zu erweitern.
Die Ministerpräsidentin hatte diesen Gesprächswunsch an das Innenministerium weitergeleitet. Am 08.08.2013 hat der Innenminister dazu in einem Gespräch klargestellt, dass die Landesregierung an den bisherigen Fusionsvorstellungen festhalten wird, und der Interessengemeinschaft unmissverständlich deutlich gemacht, dass es bei der bisherigen Linie der Landesregierung bleibt. Eine zeitliche Verschiebung der Fusionen bis 2019 kann es nach seiner Auffassung nur dann geben, wenn den Gesetzentwürfen durch die Räte der betroffenen Verbandsgemeinden bedingungslos zugestimmt wird.
Es wird sicherlich in einzelnen Fällen eine solche Lösung geben können. Aber den Kommentaren vieler Kollegen aus den betroffenen Kommunen entnehme ich, dass es bei fast allen dazu führen wird, dass der Klageweg gegen diese Gesetze beschritten wird.
Dem im wahrsten Sinne des Wortes heißen Sommer folgt dann ein heißer Herbst!
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 08/2013