Wie geht's denn der Gewerbesteuer?


Nach monatelangen Diskussionen in der Gemeindefinanzreformkommission überschlugen sich in den ersten August-Tagen die Ereignisse. An einem Tag gab es aus Berlin stundenweise neue Informationen über das, was denn bei der Bundesregierung gedacht, beabsichtigt oder entschieden wurde. Dabei verdüsterte sich der Himmel über der Gewerbesteuer rapide.

Heute - nach der Vorlage des Kabinettsentwurfs eines Gesetzes zur Reform der Gewerbesteuer - kann man konstatieren: Keine Dauerlösung zur Sanierung der Kommunalfinanzen, noch nicht einmal ein Konzept für eine heile Haut wenigstens für ein paar Jahre. Vielmehr der vorletzte Entwurf zur Abschaffung der Gewerbesteuer.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht entgegen den Beschlüssen und Vorschlägen der Gemeindefinanzreformkommission die Abschaffung sämtlicher ertragsunabhängiger Komponenten innerhalb der Gewerbesteuer vor. Das wäre - alle Auguren sind sich darüber einig - der Todesstoß für die Gewerbesteuer.

Es ist schwer, Außenstehenden die Begründung für diese Aussage deutlich zu machen: Den Gemeinden ist in Artikel 105 Grundgesetz eine „Realsteuer" garantiert. Keine Gewinnsteuer und keine allein vom Ertrag abhängige Steuer, sondern nicht mehr und nicht weniger als eine Realsteuer. Der Realsteuercharakter der Gewerbesteuer kommt heute - nach Abschaffung der Lohnsummensteuer vor Jahr und Tag - noch in den ertragsunabhängigen Komponenten - insbesondere der Hinzurechnung von Zinsen, Leasingraten, Mieten und Pachten - zum Ausdruck. Nimmt man diese ertragsunabhängigen Komponenten weg, kommt es zur alleinigen Ertragsabhängigkeit und damit zur Gleichheit oder Ähnlichkeit mit der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer. Eine mit der Körperschaft- oder Einkommensteuer gleichartige Steuer wäre verfassungswidrig.

Fragt man sich, ob dies beabsichtigt ist, so kann sich jeder darauf einen eigenen politischen Reim machen. Meine Antwort darauf ist: Ja, es ist beabsichtigt. Hintergedanke ist die Abschaffung der Gewerbesteuer, man will nur nicht nach außen hin die Verantwortung übernehmen.

Ein zweiter Punkt zur Reform der Gewerbesteuer muss nachdenklich stimmen: Die völlig ungerechtfertigte Reduzierung der Steuermesszahlen der Kapitalgesellschaften von 5% auf 3% wie bei Personenunternehmen. Das führt dazu, dass die Kapitalgesellschaften massiv von der Gewerbesteuer entlastet werden und - unverändertes Aufkommen unterstellt - die Personen und Personengesellschaften massiv mehr belastet werden. Man kann es auch einfacher ausdrücken: Die Großindustrie wird zu Lasten der mittelständischen Betriebe entlastet. Mittelstandsfeindlicher geht es nicht. Es führt zu einer deutlichen Verschiebung des Gewerbesteueraufkommens von den großen Industriebetrieben zu den mittleren und kleineren Gewerbebetrieben, insbesondere, wie gesagt, den Personengesellschaften.

Auch dazu muss man sich fragen, ob eine solche Auswirkung beabsichtigt ist. Auch hier bin ich der Meinung: Ja.

Hinter diesen beiden Eckpunkten treten alle anderen Änderungen - seien sie positiv oder negativ - zurück. Auch die Diskussion über die Einbeziehung der freien Berufe in den Kreis der Steuerpflichtigen ist in diesem Zusammenhang eher marginal. Grundsätzlich gibt es keine Zweifel an der Notwendigkeit, die freien Berufe einzubeziehen. Schließlich muss man sich fragen, warum freiberufliche Tätigkeit, wenn sie im Rahmen einer GmbH ausgeübt wird, gewerbesteuerpflichtig ist, während sie dann, wenn sie von einer Person ausgeübt wird, nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Aber das ist nicht das Diskussionsniveau. In der Politik wird die Einbeziehung der freien Berufe allein unter dem Blickwinkel der politischen Klientel und Interessensgruppen, denen sich die einzelnen politischen Parteien und Gruppierungen verpflichtet fühlen, diskutiert.

Unser Appell und unsere Hoffnung gilt der Landesregierung, bei den Beratungen im Bundesrat nachhaltig und deutlich für die Erhaltung einer kommunalen Realsteuer und natürlich für die Verbesserung der finanziellen Situation einzutreten.

Ein Eingeweihter hat vor kurzem gesagt, man hätte sich die Versendung der derzeit kursierenden Entwürfe auch deshalb sparen können, weil diese Entwürfe ohnehin nicht im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Traurig für das politische System, wenn man so etwas vorher schon sagen kann. Wenn es denn so ist, hätte es ja auch seine Vorteile.

Jedenfalls ist das, was als Gewerbesteuerreform auf der Bundesebene diskutiert wird, alles, nur eine Gemeindefinanzreform ist es nicht.

Meldung von der Standardabbaufront

Die Ankündigung des Ministerpräsidenten in den Haushaltberatungen im Frühjahr 2002, die Landesregierung werde demnächst ein Standardöffnungsgesetz vorlegen, liegt 17 Monate zurück. Wir sind immer noch in freudiger Erwartung.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 08/2003

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes