Vertrauensbildende Maßnahmen


Damit zeichnet sich ein Ende der jahrelangen Weigerung des Landes ab, das Prinzip „Wer bestellt – bezahlt“ auch für das Land Rheinland-Pfalz als verfassungsrechtlich verbindlich gelten zu lassen. Gleichzeitig kann damit die Enquete-Kommission „Kommunen“ des Landtages ein erstes Ergebnis vermelden.

Zwar wird das Konnexitätsprinzip zunächst nur das Verhältnis zum Land und dessen Entscheidungen erfassen. Der Bund und die Europäische Union bleiben damit – auch was das Tätigwerden des Landes im Bundesrat betrifft – draußen vor. Dass die Entscheidung in einer Zeit kommt, wo sowieso keinerlei Geld mehr für neue Aufgaben und Ansprüche da ist, hat es der Landespolitik leichter gemacht und kann deshalb nicht verwundern. Ungeachtet dessen: Ein hoffnungsvoller Anfang.

Von weniger Vertrauen ist das Verhältnis zwischen dem Land und seinen Kommunen geprägt, wenn man sich die täglichen Entscheidungen ansieht.

So scheint im Fortgang der Standarddiskussion wenig Vertrauen des Landes gegenüber seinen Kommunen, dagegen viel Vertrauen in seine Ministerialbürokratie auf.

Kommunalpolitik in Rheinland-Pfalz wird offensichtlich nicht zugetraut, verantwortlich, selbstbewusst und mit Augenmaß über den Umfang der Aufgabenerfüllung zu entscheiden. Das nach langen und schmerzhaften Geburtswehen der staatlichen Ministerialbürokratie und der maßgebenden Landespolitiker geborene Standardflexibilisierungsgesetz enthält nur ein paar kleine unerhebliche Änderungen von Verfahrensstandards.

Kein echter, wirklicher Personalstandard, Standard in Rechtsansprüchen der Bürger oder Baustandards ist angesprochen oder angepackt. Es bleibt dabei: Das Land und seine Ministerialbürokratie entscheiden, wer, was wo und wie in Rheinland-Pfalz etwas gemacht wird. Die heute immer noch festzustellende Standardintensität und der Umfang staatlicher Vorgabe und Kontrolle ist eines Landes unwürdig, in dem der Erfinder der kommunalen Selbstverwaltung geboren ist und das für sich in Anspruch nimmt, das freiheitlich demokratische System in Deutschland habe auf seinem Boden zuerst angefangen.

Das gilt umso mehr, wenn man beobachtet, mit welcher Unbekümmertheit der vorliegende Entwurf des Standardflexibilisierungsgesetzes hinter den Kulissen als Standardaufbaugesetz missbraucht wird und mutiert : Das Land nutzt das Standardflexibilisierungsgesetz, um den Kommunen mit kommunalem Revierdienst rückwirkend (!!) die Erstattungsansprüche abzuerkennen, die die kommunal beförsterten kommunalen Waldbesitzer gegenüber dem Land haben. Wahrlich eine „Standardflexibilisierung“ und eine vertrauensbildende Maßnahme.

Oder ein anderes Beispiel: Das vom Land in Auftrag gegebene Gutachten über die Beförsterung durch private Forstsachverständige erbrachte keine Bedenken gegen deren Einsatz mit Ausnahme der Tatsache, dass das Land seine Förster dann nicht mehr einsetzen könne. Diese Feststellung ist allerdings trivial und sagt für sich noch nichts. Ansonsten wäre es eine hervorragende Möglichkeit zur Privatisierung und zum Standardabbau gewesen. Unmittelbar nach der Anhörung lehnte die größere Regierungsfraktion aber jede Änderung in der Richtung ab. Begründung:

Es gibt in Rheinland-Pfalz ohnehin nur 20 Forstsachverständige. Deshalb ist eine Privatisierung nicht erforderlich und angezeigt. Sicherlich eine Reaktion, die das Vertrauen darin stärkt, dass landespolitische Entscheidungen sachlich und fachlich fundiert ohne das Schielen auf Wählerpotentiale erfolgen.

Und auch unser Innenminister hat das letzte bisschen Vertrauen in die Kommunen und ihre Vertreter verloren. Am 15. November 2003 stand in der Zeitung, dass die Landesregierung mit einem neu formierten „Beirat für Kommunalpolitik“ sowie einer „Europäischen Beratergruppe“ den Strukturwandel in der kommunalen Entwicklung vorantreiben will. Dieser müsse über „Entwicklungsschwerpunkte“ kanalisiert und über eine „akzentuierte Förderpolitik“ sowie über Zielvereinbarungen zwischen Land und Kommunen gesteuert werden.

Bei derart schwerwiegenden Entscheidungen und entscheidenden Impulsen für die zukünftige Landes- und Kommunalpolitik hätte man sicherlich erwarten können, dass die Landesregierung mit sich selbst die Zielvereinbarung getroffen hätte, die Kommunen und ihre Vertreter, die kommunalen Spitzenverbände, von dem Vorhaben, einen „Beirat für Kommunalentwicklung“ einzurichten, vorher zu informieren und darüber ein offenes und vertrauensvolles Gespräch zu führen. Weder das eine noch das andere fand statt.

Stattdessen Geheimhaltung und Hinterzimmertätigkeit. Information durch Zeitungsartikel ist keine vertrauensvolle Zusammenarbeit, Besetzung von Gremien nach politischem Geschmack ohne jegliche Abstimmung ist keine vertrauensbildende Maßnahme.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2003

Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes