Große Veränderungsabsichten tragen in Deutschland immer den Namen Reform. Das ändert sich auch dann nicht, wenn die Absicht oder die Fähigkeit zu großen Veränderungen verfliegt.
Bei der Gewerbesteuer mussten wir das schon erfahren. Die Linien der Auseinandersetzung sind kaum noch zu erkennen. Vorschläge, Gegenvorschläge, Kommunalmodell, Industriemodell, Ernstgemeintes und weniger Ernstgemeintes bilden ein undurchdringliches Dickicht, bei dem wir froh sein können, wenn die Gewerbesteuer wenigstens so erhalten bleibt, wie sie heute ist.
Kern der Auseinandersetzung ist unverändert die Frage, ob der Realsteuercharakter der Gewerbesteuer erhalten bleibt. Dagegen werden die Hoffnungen auf ein umfangreiches Mehraufkommen gegenüber bisher immer geringer.
Das macht dann das Notprogramm zur Rettung der Gemeindefinanzen unabdingbar. Hoffentlich läuft es zumindest auf eine massive Senkung der Gewerbesteuerumlage als Sofortprogramm hinaus. Und stand nicht die Beseitigung der Möglichkeit der ungezügelten Verrechnung von Verlusten aus der Übernahme maroder oder in Konkurs geratener Unternehmen schon einmal auf der Agenda und wurde nur zeitlich auf die Gemeindefinanzreform verschoben? Es ist so wenig die Rede davon. Hoffentlich ist es nicht in Vergessenheit geraten.
Mit den sich nähernden Abstimmungen über die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe – herkömmlich Hartz IV genannt – wächst die Gefahr, dass nun auch noch bei der Sozialhilfe alles beim Alten bleibt. Hartz IV wird derzeit „weich gespült“, heißt es. Immer weniger Einsparungen, immer mehr Ausnahmen und erneute Wohltaten sind erforderlich, um überhaupt etwas durchzusetzen und nicht völlig zu scheitern. Der Gipfel ist wohl der sich abzeichnende Verzicht auf die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zwischen Eltern und Kindern und die Absenkung der Schwellen für die Verpflichtung, angebotene Arbeitsplätze anzunehmen.
Diese Form von Politik führt erneut die Gefahren einer Kommunalisierung der zusammengeführten Arbeitslosen- und Sozialhilfe vor Augen. Die Kommunen waren und sind Aufgabenträger der Sozialhilfe, und der Bund schob immer mehr Arbeitslose in die Sozialhilfe hinein. Die Konsequenzen davon hatten (haben) wir doch schon. Dieser Albtraum sollte doch gerade beendet und für die Zukunft verhindert werden.
Deshalb sind auch unsere Kollegen von den Landkreisen nicht zu verstehen, wenn sie weiter mit offenen Armen und Nachdruck für die Übertragung der zusammengefassten Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf die Landkreise kämpfen. Ziel dieser Bemühungen ist auch, eine eigene Kreissteuer oder Steuerbeteiligung zum Ausgleich zu erhalten und damit die Landkreisstrukturen dauerhaft zu festigen. Was wir brauchen, sind aber doch nicht immer noch mehr Ausgaben, die der Bund regelt und die dann aus den Haushalten der Landkreise finanziert werden müssen. Letztlich – Skepsis in Bezug auf einen vollen Ausgleich ist angesagt – sind dann doch wieder die Gemeinden und Städte diejenigen, die alles über die Kreisumlage finanzieren müssen.
Natürlich ist die Kommunalverwaltung (einschließlich Kreisverwaltungen) besser geeignet als eine in eine Agentur für Arbeit umgewandelte Bundesarbeitsverwaltung, die zusammengefasste Arbeitslosen- und Sozialhilfe durchzuführen und umzusetzen. Arbeitsbeschaffung vor Ort als gemeindliche oder städtische Initiative klappt – wir sehen es ja schon heute – besser als Arbeitsbeschaffung durch die Arbeitsverwaltung. Aber deshalb müssen wir Kommunen uns doch nicht selbst um die Zuständigkeit und besonders die Finanzverantwortung für dieses Fass ohne Boden bemühen. Die Steuerungsinstrumente für die Wirtschafts- und Sozialpolitik liegen fast ausschließlich beim Bund.
Es ist Illusion zu glauben, die Kommunen könnten mehr tun als ihre örtliche Verbundenheit, ihre Verwaltungs- und Organisationskraft und ihren Bürger- und Dienstleistungsbezug einbringen. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Betreuung von Langzeitarbeitslosen ist aber vorrangig Aufgabe des Bundes. Und dabei soll es bitte auch bleiben. Wir sind doch schon pleite.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 12/2003
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes