Das Bundesnaturschutzgesetz ist verabschiedet und befindet sich in der Umsetzung. „Gute fachliche Praxis“ in der Land- und Forstwirtschaft muss nun definiert werden. Gemeinden und Städte als Waldbesitzer sind unmittelbar betroffen. Nicht, dass sie Probleme mit einer ökologischen Waldbewirtschaftung hätten. Viele Städte und Gemeinden haben sich bereits bisher der naturnahen oder naturgemäßen Forstwirtschaft ohne Zwang, allein auf Grund von örtlichen Diskussionen und Festlegungen, verschrieben. Allerdings, sie haben das freiwillig getan und nicht gezwungen, überzeugt durch Information und nicht angeordnet. So soll es sein.
Ordnungsgemäße Forstwirtschaft gilt als gute fachliche Praxis. Das wünschen wir uns. Aufwertungen über die ordnungsgemäße Forstwirtschaft hinaus sind honorierungswürdige Naturschutzleistungen. Nur auf Grund einer solchen Argumentation wird es gelingen, ökologische Leistungen des Waldes endlich einmal zu ökonomisieren, das heißt, in Geld oder in Werten auszugleichen.
Mehr und mehr müssen wir uns dabei auch dazu bekennen, die Pflege von geschaffenen Öko-Flächen anrechnungsfähig zu machen. Der Umfang der in der Zwischenzeit geschaffenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – vielfach ohne planmäßiges, langfristiges, dauerhaftes Bewirtschaftungskonzept – droht all diese Anlagen und Maßnahmen zu entwerten.
Die Rheinland-Pfälzer haben mit der seinerzeitigen Erfindung des Öko-Kontos die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass zur Kompensation von Flächenversiegelungen auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herangezogen werden konnten. Sie mussten eben nicht in räumlichem Zusammenhang mit dem Eingriff (im oder am Bebauungsplan) und auch nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Das Öko-Konto wurde mit der Möglichkeit der Gemeinde, über Art und Umfang der Kompensation abwägend Beschluss zu fassen, eine feste Möglichkeit kommunaler Entwicklungspolitik.
Waren früher viele ökologisch aufwertende Maßnahmen nur gegen heftigen Widerstand zu realisieren, trifft man heute auf großes Interesse von Kommunen oder anderen Grundstückseigentümern – besonders auch Landwirten –, möglichst viele Maßnahmen durchzuführen, denn schließlich lassen sie sich heute vermarkten. Eine neue Finanzierungsquelle tut sich damit auf.
A und O solcher Entwicklungen sind und bleiben aber eine nicht übersteigerte Definition von guter, fachlicher Praxis. Setzt man sie zu hoch an – was manche Naturschützer gern wollen -, wird das zarte Pflänzchen zur Ökonomisierung ökologischer Leistungen schnell verdorben. Wichtiger Baustein dieses Mosaiks ist auch planende Steuerung durch die Gemeinde. Dazu gehört gemeindliche Landschaftsplanung, integriert in die Flächennutzungsplanung. So soll es bleiben.
Was man nach wie vor fürchten muss, ist die mit einem Konto-, Pool- und Handelssystem verbundene Versuchung von Planern und Naturschutzbehörden, ein möglichst „gerechtes“ Punktesystem einzuführen, um ökologische Leistungen denn auch wertmäßig nachvollziehbar zu machen. Für Gemeinden ist das Teufelszeug, denn es zerstört den mit der Baurechtsnovelle gerade erst vor wenigen Jahren errungenen Spielraum für die Abwägung nach Bauplanungsrecht.
Schließlich könnte man auch noch daran denken, die Zertifizierung von Forstbetrieben Ökö-Konto fähig zu machen. Wer immer sich als kommunaler Waldbesitzer zertifizieren lässt, sollte seinem Konto einen Wert gutschreiben können – für eine FSC-Zertifizierung wegen der höheren Ansprüche einen etwas höheren als für eine PEFC-Zertifizierung.
Noch wichtiger wäre aber ein ökologischer Beitrag der Jagd zu naturnaher oder naturgemäßer Waldbewirtschaftung: Wie wäre es mit Gutschriften für das Öko-Konto, wenn der Jagdpachtvertrag so vollzogen wird, dass die Erfüllung der jährlichen Abschussplanung regelmäßig über 80 % liegt?
Meldung von der Standardabbaufront
Die Ankündigung des Ministerpräsidenten in den Haushaltsberatungen im Frühjahr 2002, die Landesregierung werde demnächst ein Standardöffnungsgesetz vorlegen, liegt 16 Monate zurück. Wir sind immer noch in freudiger Erwartung.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 07/2003
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes