Erster Akt (1992)
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften verabschiedet am 21. Mai 1992 die Richtlinie Nr. 92/43, die so genannte FFH-Richtlinie. Darin ist vorgesehen, dass zur Förderung der biologischen Vielfalt bestimmte Gebiete mit besonders geschützten Arten und Lebensräumen ausgewählt und so bezeichnet werden. Benannt werden sie mit den berühmten drei Buchstaben FFH (Flora/Fauna/Habitat – für Nichtlateiner: Pflanzen, Tiere, Lebensräume).
Danach passiert zunächst nichts. Erst 1998 erfolgt mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes die Umsetzung in nationales Recht. Zugleich entwickelte die Rechtsprechung das „Potenzielle FFH-Gebiet“, d.h. die Richtlinie gilt unmittelbar. Alle, auch die Gemeinden, müssen sich ungeachtet des nationalen Rechts an die Schutzbestimmungen halten.
Zweiter Akt (1998/2000)
Die EG-Kommission macht Druck, weil seit 1995 die Meldefrist abgelaufen ist. Sie leitet ein Sanktionsverfahren ein und droht mit Strafzahlungen. Das Bundesumweltministerium gibt den Druck weiter. Rheinland-Pfalz meldet 1998 eine erste und 2000 eine zweite Tranche.
Ob der plötzlichen Eile befragt, verweist das zuständige Umweltministerium im Lande Rheinland-Pfalz auf die Unfähigkeit der vorherigen Bundesregierung zur rechtzeitigen Meldung.
Die Betroffenen fühlen sich überrumpelt. Niemand weiß, was denn wohl mit der Ausweisung als FFH-Gebiet konkret an Auswirkungen verbunden ist. Die Antworten auf diese Frage schwanken zwischen „Gar nichts“ und „Das wissen wir auch (noch) nicht“.
In diese Nachfrage mischt sich die Frage, was denn an Geld verfügbar ist für die Einschränkungen, die sich in FFH-Gebieten für die Nutzung ergeben können. Weitgehendes Schulterzucken.
Niemand kann parzellenscharf sagen, welche Gebiete tatsächlich als FFH-Gebiete gemeldet werden sollen. Die Landespflegeverwaltung erklärt die Schwierigkeit des Unterfangens, landesweit mit 2.000 Kommunen und noch viel mehr Grundstückseigentümern darüber zu diskutieren.
Das Land Rheinland-Pfalz mit seiner staatlichen Behördenstruktur verfügt nicht über eine einheitliche, schnell find-und einfach handhabbare Behördenrepräsentanz. (Für die Kommunen ist ein Bürgerinformationssystem im Internet selbstverständlich.) Dennoch wird man schließlich fündig und erhält Karten im Maßstab 1 : 25.000 flimmernd auf dem Bildschirm. Das Herunterfahren auf konkrete Grundstücksgrenzen gelingt auf diesem Wege nicht.
Die Unzufriedenheit sowie die Unklarheiten bleiben, wie in jeder guten Tragödie, unverändert bestehen.
Dritter Akt (Februar 2003):
Überraschend kommt die Nachricht, die EG-Kommission habe die Vorschläge des Landes Rheinland-Pfalz für völlig unzureichend erklärt und man müsse dringend Nachmeldungen vornehmen.
Die Hektik beginnt erneut. Die Landespflegeverwaltung ist nicht darauf eingerichtet und vorbereitet. Die Parole heißt jetzt: Freiwillige vor!
Der Andrang ist mäßig, deshalb erscheinen erneut die sog. Schattenlisten der Umweltverbände auf der Bühne.
Auch das führt nicht zum Ziel. Es erscheint die „Suchkulisse“. (Der Begriff „Suchkulisse“ suggeriert, dass aus diesen Gebieten noch eine Auswahl getroffen werden könnte. Tatsächlich handelt es sich mehr oder weniger um die abschließende Nachmeldung.)
Die Fragen der Betroffenen sind unverändert:
- Welche Grundstücke sind konkret betroffen?
- Welche Einschränkungen der heutigen, derzeitigen Nutzung sind zu erwarten oder mit welchen kann man zumindest rechnen oder auf welche muss man sich einstellen?
- Was gibt es an Ausgleich für Nutzungseinschränkungen und wo sind wie viele Mittel haushaltsmäßig vorgesehen und eingeplant?
Bei dieser Gelegenheit bestätigt sich der Verdacht, dass die Landespflegeverwaltung sehr wohl über detailliertes Kartenmaterial verfügt. Das im Internet verfügbar gemachte Kartenmaterial erschöpft sich unverändert in der Allgemeinheit von Gebietszuordnungen ohne konkrete Abgrenzung.
Vierter Akt (Juni 2003)
Der Unmut über das Verfahren und die Unkenntnis über das, was man wirklich diskutiert, und seine Auswirkungen, bringen die Volksseele allmählich zum Kochen:
Man ist – so die Landespflegeverwaltung - nur in einem verwaltungsinternen Verfahren und alles sei überhaupt nicht justiziabel. Die gesamte Information und Beteiligung sei ohnehin nur freiwillig.
Gleichzeitig wird aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium bekannt, dass der finanzielle Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen für die Forstwirtschaft in FFH-Gebieten aus EU-Mitteln als gescheitert betrachtet werden kann.
Verzweiflung macht sich breit: Keine gesicherten Erkenntnisse, der in Aussicht gestellte finanzielle Ausgleich in weiter Ferne.
Kurz bevor der Vorhang fällt die große Erlösung und Auflösung: Das Ministerium will alles bei den Managementplänen bzw. den einzelnen Verträglichkeitsprüfungen klären.
Begeisterter Beifall des Publikums.
Meldung von der Standardabbaufront
Bisher keine verbindlichen politischen Entscheidungen, ein Gesetzentwurf nur von der CDU.
Verantwortliche für den Standardabbau in der Landesregierung sind bisher immer noch nicht zu erkennen.
Die Ankündigung des Ministerpräsidenten in den Haushaltsberatungen im Frühjahr 2002, die Landesregierung werde demnächst ein Standardöffnungsgesetz vorlegen, liegt 15 Monate zurück. Wir sind immer noch in freudiger Erwartung.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 06/2003
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes